Nach dem, was hr v. Liliencron in der vorrede zu seiner ausgabe über beide hss. ge- sagt hat, darf man annehmen— und nähere untersuchung rechtfertigt diese annahme—, dass er für die berichtigung und feststellung des chronikentextes von Schlorffs auszügen gar keinen, von dem cod. Fabr. nur einen sehr beschränkten gebrauch, vielleicht nur den auszug der beiden capitel 424a-b daraus gamacht hat. die beschaffenheit dieser handschriftlichen hilfsmittel hat er genauer wohl nicht untersucht. denn wenn vom cod. Fabr. in der Vorrede p. VIII behauptet wird, dass derselbe im ganzen mit der Sondersh. hs überein stimme und nur die abweichungen der capitel- überschriften von c. 139 an hervorgehoben werden, so ist diese behauptete übereinstimmung entschie- den unrichtig und gibt wie die minder wichtige hervorhebung der abweichenden überschriften nur zeugniss für die unterlassene prüfung dieser für die textesrecension keineswegs unwichtigen hand- schrift. ihre vergleichung mit der ausgabe des hrn. v. L. und mit dem abdruck bei Mencken lässt aber sehr bald erkennen, dass sie nicht allein von hs. sondern auch von Dr. oft und in beachtens- werthen lesarten abweicht und auf einer vorlage beruht, die àlter und correcter war, auch der ori- ginalhandschrift näher stand als jene und deren vorlagen. zwar sind die formen und laute der worte darin erheblich beschädigt, die worte selbst, namentlich viele ältere und später ausser ge- brauch gekommene ausdrücke besser erbalten und nicht so oft wie in jenen durch andere verdrängt. einen text derselben art und beschaffenheit hat auch Schlorff excerpiert. abgesehen von der gewöhn- lichen übereinstimmung dieser auszüge in den lesarten mit Fabr. und der gemeinsamen abweichung beider von Dr. und hs., so sprechen auch noch äussere merkmale für ihre gleiche abstammung. zunächst eine gleiche lücke. cap. 145, 4 lesen wir: bey des(des pabstes Eusebius; den SF) ge- zeiten so wart das heilige crutze zu Jherusalem von Helenan des grossen Constantinus muter funden. So hs., in Schlorffs exc. bl. 365 b und im cod. Fabr. fehlt muter, nicht weil es die schrei- ber aus unachtsamkeit übersehen und weggelassen haben, sondern weil sie in ihrer vorliegenden hs. es entweder nicht lesen konnten oder schon eine leere stelle dafür vorfanden. in beiden hss. ist nämlich für das fehlende wort raum gelassen, eine übereinstimmung, die wohl nur von einer gleichen vorlage herrühren kann. dann finden wir im cod. Fabr einige capitel in einer andern, von Dr. und hs abweichenden reihenfolge. cap. 133— 134a—b sind nach cap. 84 gestellt; beide abschnitte fehlen bei Schlorff, aber 133— 134, die mit 1332— b zusammenhängen und nicht davon zu trennen sind, stehen bei ihm wenigstens vor cap. 85. ferner sind in cod Fabr. nach 309 die capitel so geordnet: 310. 311. 314. 315. 312. 313. 318. 319. 316. 317. 320. und in derselben Ordnung folgen diese abschnitte auch in Schlorffs auszügen.
Die Sondersh. hs ist an vielen stellen lückenhaft. durch auslassung eines oder einiger worte ist ihr text oft ganz sinnlos und unverständlich oder doch unvollständig und fehlerhaft. wo der mangelnde sinn die lücke bloss legt, hat der hsghr. dieselbe ergänzt. das fehlende wort ist gewöhnlich in den text gesetzt und unter demselben kurz bemerkt, dass es in hs. fehlt. meisten- theils sind diese ergänzungen dem sinn der einzelnen stellen angemessen.
Sind dieselben aus hss. genommen oder, wie es den anschein haben kann, des heraus- gebers eigene vermuthungen und verbesserungen? man wird darüber im unklaren gelassen. in den- jenigen abschnitten, welche auch in Menckens abdruck vorliegen, sind sie gewöhnlich der Dr. hs. entnommen und diese entlehnung durch ein beigeschriebenes„Dr.“ angezeigt. doch nicht überall. auch in diesen abschnitten sind lücken ausgefüllt, ohne dass der ergänzung diese handschriftliche beglaubigung beigefügt ist. schlägt man die stelle in Menkens ausgabe nach, so findet sich dort das in hs. ausgefallene wort gewöhnlich vor. so schreib 412; mit zween Knechten 418; hette 423; ee 433; sie 424; willen 442; om 444. seltsam ist aber die behandlung einer lücke in 439, 26: unde die Juncfrawe gewan also vil guldene vgungerleyn das sie alle houfejunefrawen begabete. So die ausgabe mit der kurzen notiz unter dem texte„gewan fehlt hs“ es ist also vom Lsgr. einge- setzt worden. woher aber? in Dr. steht dafür brachte, ebenso in F. der hsgbr. kann also weder
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