Jahrgang 
1871
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Festspiele aller Art, die mit immer glänzenderer Pracht vor sich gingen, nach und nach daran gewöhnt, dies nicht mehr für ein Geschenk, für eine freiwillige Wohlthat des Herrschers und des ersten Standes anzusehen, da dieser ebenfalls mit in bedeutende Kosten gezogen wurde, sondern man verlangte es als ein Recht, als eine Pflicht der wenigen Bevorzugten, durch reiche Mittel in den Stand Gesetzten, für Unterhalt und Unterhaltung der grossen Menge zu sorgen.

Diese Festlichkeiten hatten aber für den Kaiser sowol als für das Volk noch ihre weitere Bedeutung. Der Kaiser auf der einen Seite konnte durch sein wiederholtes Erscheinen in den Schauspielen zeigen, dass er gern unter seinem Volke weilte. Er konnte durch nähere Berührung mit dem niederen Stande seine Leutseligkeit, seine Herablassung zeigen und dadurch die Zuneigung seiner Unterthanen gewinnen, mochte er nun in einer geschlossenen Loge, oder wie Nero*) wegen seiner Kurzsichtigkeit vom Podium aus, oder auf einem offenen Sitze dem Feste beiwohnen. Dazu kam noch, dass man einen grossen Werth darauf legte, mit welchen Beifallsäusserungen die Menge den Kaiser und die Würdenträger des Reiches bei solchen Gelegenheiten empfing. Das Volk hin- gegen benutzte auf seiner Seite diese Feste, um allerlei Petitionen durch lautes Zurufen an den Kaiser zu bringen, die Begnadigung Verurtheilter zu erhalten, oder die Freigebung eines Sklaven, der sich im Kampfe oder im Wettrennen ausgezeichnet, durchzusetzen, wol auch um die Einführung eines neuerlassenen, missliebigen Gesetzes zu verhindern. Dass man bei diesen Demonstrationen sehr nachsichtig war, lesen wir schon Tacit. Histor. I, 72: eo infensior populus, addita ad vetus Tigellini odium recenti Titi Vinii invidia, concurrere e tota urbe in Palatium ac fora, et ubi plurima volgi licentia, in circum ac theatra effusi seditionis vocibus obstrepere etc. und Tacit. Ann. VI, 13: Isdem consulibus gravitate annonæ iuxta seditionem ventum; multaque, et plures per dies, in theatro licentius efflagitata, quam solitum adversum imperatorem. Ja, das Volk ging schliesslich so weit, höhere Staatsbeamte, sogar den Kaiser selbst beim Eintritte durch Spöttereien und Schmähungen aller Art zu kränken. Welch ein Lärmen muss es z. B. gewesen sein, der Caligula- beim Betreten des Circus empfing, und der sich über die allzuharten Steuern so ungestüm ausliess, dass der Kaiser in voller Aufregung und Erbitterung eine Anzahl der Anwesenden sofort zu tödten befahl!

Die dreifache Art der Schauspiele musste allerdings in ihrer Abwechselung einen eigenthüm- lichen Reiz auf die neugierige, vergnügungssüchtige, arbeitsscheue Menge ausüben, die von einem Feste zum andern eilte, und welcher schiesslich die Zahl derselben so vermehrt wurde, dass die Hälfte des Jahres von ihnen eingenommen ward. ³) Dazu kam noch, dass einzelne Feste hundert, Tage, eines sogar im Jahre 106 hundert und zwanzig Tage anhielten, dass die Spiele am frühen Morgen begannen und meistens erst mit Sonnenuntergang endeten, dass man auch die Nacht noch

mit in die Feier hineinzog,

wozu Vorkehrungen zu prachtvoller Beleuchtung auf das Verschieden- artigste getroffen wurden. So wird sogar erzühlt, dass gefangene Christen in den Gärten Nero's verbrannt wurden, um das festliche Rennspiel zu beleuchten; wie Tacit. Ann. XV, 44: et pereuntibus addita ludibria, ut ferarum tergis contecti laniatu canum interirent, aut crucibus affixi, aut flam- mandi, atque ubi defecisset dies, in usum nocturni luminis urerentur. Auch findet man vielfach Andeutungen, dass mit diesen nächtlichen Schauspielen Illuminationen der ganzen Stadt verbunden waren), und dass man in der Menge und Gruppirung der Flammen bei diesen Beleuchtungen grosse Pracht und Glanz zu entwickeln verstand.

Diese Fortsetzung der Feste auch in die Nacht hinein wird wohl meistens bei den in der ersten Zeit beliebtesten Spielen des Circus stattgefunden und gewissermassen, wie es auch bei

¹) Sueton. Nero c. 11.

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³¹) Friedländer, Sittengesch. Roms II, S. 167. 94

) Preller, Rôm. Mythologie S. 415.