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gen nöthigen Studieren befaßten. Sodann richteten die Dominikaner ihr Streben darauf, als Beichtväter und Rathgeber der Fürſten die Gunſt der Hohen und als Lehrer des heranwachſenden Geſchlechts auf den theolo⸗ giſchen Lehrſtühlen wiſſenſchaftliche Autorität zu erlangen. In beiden Beziehungen waren ſie überaus glücklich und ſie gelangten nicht blos zu hohem Anſehen, ſondern auch zu dem größten Einfluß bei der Entſcheidung der wichtigſten weltlichen und geiſtlichen Angelegenheiten. Allein die Hauptmacht erhielten ſie dadurch, daß ihnen als Vertheidigern des Kirchenglaubens die Inquiſition 1232 oder 1233 und die wichtige Stelle des päpſtlichen magister sacri palatii übertragen wurde, ein Beweis von der hohen Gunſt, die der Orden als treues und gehorſames Werkzeug bei dem Papſte genoß. Ihren Ruhm vermehrte noch die— obwohl nicht unbeſtrittene— Erfindung des Roſenkranzes und vorzüglich die große Anzahl bedeutender Männer, die theils als hohe Würden⸗
träger der Kirche, theils als Gelehrte des erſten Ranges glänzten 16). Daß unter ſolchen Umſtänden die alte
apoſtoliſche Einfachheit und der evangeliſche demüthige Sinn der Brüder bald aufhörten, iſt nicht zu verwun⸗ dern. Die ſtrenge Ordnung wurde vernachläſſigt, namentlich in Deutſchland ſeit der großen Peſt von 1349, bis Conrad von Preußen 1389 die frühere Disciplin wieder einführte, was jedoch nur von vorübergehender Dauer war und die Entartung machte reißende Fortſchritte 17). Dazu trug auch die veränderte Lebensweiſe weſentlich bei, denn nachdem der Orden allmälig die päpſtliche Autoriſation erhalten hatte, Renten und Güter zu beſitzen 18), entſagten die Mitglieder dem Betteln immer mehr und lebten zuletzt faſt ausſchließlich von den einträglichen Pfründen. Auch widerſprach die Pracht und reiche Ausſchmückung ihrer neuen Gebäude den alten Satzungen gänzlich.
Der Raum verbietet uns, auf die feindſelige Stellung, in welche die Dominikaner zu den Weltgeiſtlichen und zu allen anderen Orden, ja ſogar zu den ihnen anfangs verbündeten Franziskanern, treten mußten und auf die langjährigen Kämpfe, welche ſie theils mit den Weltgeiſtlichen und den alten Orden, theils mit den Fran⸗ ziskanern(z. B. über die unbefleckte Empfängniß der Jungfrau Maria) und ſpäter mit den Jeſuiten(die auf
16) Aus dieſem Orden gingen 3 Päpſte, über 60 Cardinäle, an 1000 Erzbiſchöſe und Biſchöfe hervor u. ſ. w., deren Verzeich⸗ niß Echard JI, S. XXII ff. giebt. Unter den Gelehrten nennen wir nur den großen Rechtslehrer Raymund von Penna- forte, die hochberühmten Albertus Magnus(geſt. 1284) und Thomas v. Aquino(geſt. 1274), den ſchon erwähnten Thom. Cantipratanus(Neander V, S. 366 f. 372 f. 418 ff. 561 ff.) und unſern Landsmann Theod. v. Apolda(geſt. 1298), welcher das Leben der heil. Eliſabeth und des h. Dominikus ſchrieb, welches letztere für die Ordensgeſchichte überhaupt große Bedeutung hat. Zahlreich ſind die Werke der Dominikaner über ihre berühmten Ordensglieder, z. B. L. Alberti, de viris illust. ord. Dom. Bon. 1577. G. M. Pio, delle viti degli nomini ill. di S. Dom. Pat. 1613. A. de Altamura bibl. dom. usque ad ann. 1600, prod. Rom. 1692. A. Touron, hist. des hommes ill. de l'ordre de S. Dom. VI. Paris 1743— 49.(S. Unparth. Kirchenhiſtorie. Jena 1754, III, S. 1659— 63.) Salanchus, de glor, nom. praed. Andere behandeln einzelne Provinzen, ſo G. Michaele(Italien) III. Bologna 1615. H. Ioquet(Belgien) Douay 1618. A. Mallet(Paris) Paris II. 1634. 1645. A. Rovetta(Lombardei) Bonon. 1692, u. A.
17) Matthaeus von Paris, hist. mai. zum Jahr 1243, 1247, 1250, 1253. Hospinianus, S. 230, 249 ff. Neander V, S. 370 f. Schröckh, XXXIII, S. 154 ff.— Die Sittenverderbniß der Dominikaner in Treyſa wird in einem Briefe des Landgrafen Wilhelm III. an Papſt Alexander 1493 mit ergreifenden Worten geſchildert und die Bitte um eine Kloſter⸗ reform daran geknüpft. S. Beurkundete Nachr. von der Commende Schiffenberg. II, Beilage 193. Die Reform des Klo⸗ ſters in Weſel 1509 erwähnt Krömecke, S. 23.
¹18) Die ſtatutenmäßige Armuth wurde zuerſt gemildert durch P. Nicolaus III.(1277— 1280), welcher allen Bettlerorden das Recht gewährte, Schenkungen, Legate u. ſ. w. anzunehmen, zwar nicht als Eigenthum(denn dieſes ſollte der römiſchen Kirche gehören), aber doch zum Gebrauch und zur Nutznießung des Kloſters. Da die Orden dieſe Erlaubniß in übermäßiger Weiſe ausbeuteten, beſchränkte Clemens V.(1305— 1314) den Mißbrauch und geſtattete nur die Annahme von den zum Lebens⸗ unterhalt nöthigen Dingen u. ſ. w. Iohannes XXII., der es mit dem Orden wahrhaft wohl meinte, ſprach ſich noch ſtrenger und ſchaͤrfer aus 1324, Hospinianus, S. 256 f. Daß dieſe Beſtimmungen aber nicht gehalten wurden und daß in der Praris noch immer das Privilegium von Nicolaus III. galt, zeigt ein Blick in die Dominikanerurkunden jener Zeit. Mar- tin V. verwandelte ſogar 1418 das Gebrauchsrecht in volles Eigenthumsrecht und geſtattete den Erwerb aller Güter.
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