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§. 3. Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen bei der Gymnaſialdirektion an einem von dieſer durch öffentliche Bekanntmachung feſtzuſetzenden Termine. Da der Lehrkurſus einjährig iſt, ſo können dieſe Ameldungen in der Regel nur zu Oſtern geſchehen.
§. 4. Die angemeldeten Knaben haben vor ihrer ſchriftlichen und mündlichen Prüfung einen Impfſchein und ein ſchriftliches Zeugniß über folgende Leiſtungen beizubringen:
1) geläufiges Leſen deutſcher Druckſchrift, 2) einige Fertigkeit, etwas Dictirtes leſerlich und reinlich nachzuſchreiben, ſowie einige Uebung in der Orthographie, 3) Leſen und Schreiben der Zahlen im Umfange von 1 bis 1000, und ſchriftliche Löſung von Diviſtonsaufgaben in unbenannten Zahlen mit einem einſtelligen Diviſor. 3 Endlich darf der Aufzunehmende in der Regel nicht unter dem achten Lebensjahre ſtehen. §. 5. Bei der Aufnahme erhalten die Knaben zwei Eremplare der Schulgeſetze und ein Cen⸗ ſurbuch, wofür ſie die durch die Schulgeſetze Seite 15 angeordnete Gebühr zahlen.) Sie ſind da⸗ her den Geſetzen und Anordnungen des Gymnaſiums eben ſo unterworfen, wie die Schüler der eigent⸗ lichen Gymnaſialklaſſen.
§. 6. Die Aeltern oder Vormünder der aufgenommenen Knaben verpflichten ſich zur Leiſtung des feſtgeſtellten Schulgeldes auf das ganze Jahr des Lehr⸗Kurſus.
§. 7. Dieſer einjährige Lehr⸗Kurſus ſteht im organiſchen Zuſammenhange mit dem Lehrplane des Gymnaſiums. Die Lehrgegenſtände ſind folgende:
1) Lateiniſch, wöchentlich 8 Stunden,
2) Deutſch, 2 4 5
3) Bibliſche Geſchichte zunächſt nur des alten Teſtamentes, verbunden mit einzelnen Lie⸗ derverſen aus dem Geſangbuche und einzelnen ausgewählten Bibelſtellen, dabei geeig⸗ nete Erläuterung des„Vater unſer“ und der vier erſten Gebote, Alles zur Belebung de ſſehesliaien Gefühls ohne eigentlichen poſitiven Religionsunterricht, wöchentlich 2 Stunden,
4) Naturkunde durch Anſchauung begründet und hinleitend zu der im Winterhalbjahre vorzunehmenden Elementargeographie, wöchentlich 2 Stunden,
5) Rechnen, wöchentlich 4 Stunden,
6) Schönſchreiben, dgl.
7) Geſangunterricht, wöchentlich 1 Stunde.
§. 8. Die nach Vollendung des einjährigen Lehrkurſus zum Eintritte in die Quinta reif be⸗ fundenen Knaben zahlen bei dem Uebergange in die Quinta die Seite 15 der Schulgeſetze feſtge⸗ ſetzten Gebühren für die Aufnahme und für die Bibliothek.
Bereits iſt der Hauptlehrer dieſer Vorbereitungsklaſſe gewonnen. Es iſt Herr Dr. Meiſter von hier, ein Zögling des Gymnaſiums, der in Jena und Leipzig Philologie ſtudirt hat und längere Zeit am Stoy'ſchen In⸗ ſtitut als Lehrer thätig geweſen iſt.
Das Großherzogliche Staatsminiſterium hat unter dem 23. Januar d. J. in Nr. 29 des Eiſenacher Kreis⸗ Blattes bekannt gemacht, daß mit Oſtern d. J. dieſe Vorbereitungsklaſſe ins Leben treten wird.
Neſcripte des Großherzoglichen Staatsminiſterium, Departement der Juſtiz 5 und des Kultus.
Vom 31. Mai 1854: Nachdem die Direktion die gutachtlichen Anträge des Lehrer⸗Kollegium über Ver⸗ theilung der Calmberg'ſchen Stipendien berichtlich vorgelegt hatte, daß nämlich das Stiftungskapital auf 3000 Thaler und dadurch der Betrag der Zinſen jährlich auf 120 Thaler erhöht, dieſe Summe zu gleichen Theilen für Prima und Sekunda verwendet und dem Lehrer⸗Kollegium geſtattet werden möge, je nach dem Bedürfniſſe in jeder der beiden Klaſſen entweder drei Stipendien zu 20 Thaler oder zwei zu 30 Thaler vorzuſchlagen, end⸗ lich daß jährlich als Termin der Vertheilung der 18. Oktober als der Stiftungstag der Schule feſtgeſetzt werde, genehmigt das Staatsminiſterium die gethanen Vorſchläge mit dem Bemerken, daß eine Beſchränkung des Sti⸗ pendiengenuſſes auf Schüler, die ſtudiren wollen, nach der Stiftung nicht vorliege und daß es nicht ſtatthaft er⸗ ſcheine, den hälftigen Stipendienbetrag zu Gunſten des Stipendiaten bis zu deſſen Abgang bei der Sparkaſſe zinstragend anzulegen.— Vom 21. Juni: Die Direktion wird davon in Kenntniß geſetzt, daß, um die Stif⸗
*) Dieſe Verpflichtung trifft alle Schüler. Das eine Eremplar der Geſetze iſt für das älterliche Haus, das andere fuͤr den Schuler ſelbſt beſtimmt. Die Gebühr für dieſe zwei Exemplare und das Cenſurbuch beträgt 8 Neugroſchen.


