tungszinſen jaͤhrlich auf 120 Thaler zu erhöhen, die Kaſſeverwaltung angewieſen worden ſei, von den zunächſt eingehenden Zinſen vorläufig 26 Thaler gegen dreiprocentige Zinſen bei der Sparkaſſe anzulegen, ſo daß zu Michaelis des laufenden Jahres nur der Reſt der inzwiſchen faͤllig werdenden Zinſen zu vertheilen iſt.
Vom 9. Juli: Die Direktion wird angewieſen, diejenigen Schüler, die Medicin ſtudiren wollen, auf die in Abſchrift beigelegte und Nr. 24 des Regierungs⸗Blattes in Druck gegebene Miniſterial⸗Bekanntmachung, nament⸗ lich auf§. 3 aufmerkſam zu machen.
Vom 19. Juli: Der Direktion wird auf ihre Anfrage eröffnet, daß an der Vorſchrift, wonach die der Medicin ſich widmen wollenden Abiturienten aus dem Großherzogthum das Maturitäts⸗Examen bei einem der humaniſtiſchen Gymnaſien des Landes zu beſtehen haben, nichts geändert worden iſt.
Vom 12. und 18. Auguſt, 12. und 25. September: Die von der Direktion aufgeſetzte Dienſtvorſchrift und Zuſammenſtellung des Einkommens des Einheizers bei dem Karl Friedrichs⸗Gymnaſium erhält Beſtaͤtigung und die Direktion wird angewieſen, die eidliche Verpflichtung in der geſetzlichen Form vorzunehmen und hierauf das Verpflichtungsprotokoll vorzulegen.
Vom 28. September: Die Direktion wird benachrichtigt, daß Diejenigen, welche bei einem der beiden Landes⸗Gymnaſien die Abgangsprüfung zu beſtehen haben und angewieſen werden, wegen einzelner Lehrgegen⸗ ſtände, z. B. des Hebräiſchen, ſpäter einer beſondern Nachprüfung ſich zu unterwerfen, an die eine ſolche Prü⸗ fung abhaltenden Lehrer zuſammen 1 Thlr. 16 Sgr. zu entrichten haben.
Vom 18. Januar 1855: Unter Beifügung einer Abſchrift eines an die Gymnaſialdirektion in Weimar er⸗ laſſenen Reſcriptes über Erhöhung des Schulgeldes mit Beginn des nächſten Schuljahres wird die Direktion angewieſen, ſich berichtlich vernehmen zu laſſen, ob, da es im Allgemeinen angemeſſen erſcheine, das Schulgeld für alle Klaſſen gleichmäßig zu beſtimmen, beſondere Gründe vorhanden ſeien, von dem angedeuteten Grundſatze abzuweichen und eine Abſtufung des Schulgeldes nach Klaſſen oder Klaſſengruppen zu befürworten.
Vom 8. Februar: In Betreff der Vorbildung der dem Baufache ſich Widmenden bleibt es bei der in der Miniſterial⸗Bekanntmachung vom 6. Mai 1853(ſ. Regierungs⸗Blatt Nr. 15. 1853) getroffenen Beſtimmung.
Vom 6. März: Vom Beginne des nächſten Schuljahres an(alſo von Oſtern dieſes Jahres an) beträgt das jährliche Schulgeld für Prima und Secunda je 16 thlr., für Tertia uns Quarta je 12 thlr., für Quinta vorläufig 10 thlr.
Turnübungen.
Da es ſeit 2 Jahren nicht möglich war, einen geeigneten Turnlehrer zu gewinnen, wurden Geldbeiträge von den Schuͤlern nicht erhoben. Freiwillige Geſchenke von je einem Thaler gaben im Sommer 1853 die Pri⸗ maner von Bielke und Wer, ſo daß der Kaſſevorrath auf 12 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf, ſtieg. Für Reparaturen und Inſtandhaltung des Platzes wurden im Jahre 1853 und 1854 zuſammen 2 Thlr. 20 Sgr. ausgegeben, ſo daß noch 9 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. in Kaſſe ſind.
Wenn nun gleich die regelmäßigen Turnübungen in den beiden genannten Jahren ausfallen mußten, ſo benutzten doch mehrere Schüler den Platz und die Gerathſchaften recht fleißig, um unter ſich angemeſſene Körper⸗ übungen vorzunehmen.
Unterſtützung einzelner Schüler.
Das Uber'ſche Stipendium wurde durch Miniſterialreſcript vom 6. April 1854 dem Quartaner Hermann Handſchuhmacher zuertheilt.
Der Reſt der halbjährigen Zinſen des Calmberg'ſchen Stipendium im Betrag von 23 Thlr. 19 Sgr. wurde nach Reſcript vom 17. Oktober zu gleichen Theilen unter Arno Siefert in Prima und Auguſt Rink in Sekunda vertheilt.
Die Elmp't'ſchen Stiftungsgelder erhielten nach Reſcript vom 6. Nov. Auguſt Heller in Prima, Chriſtian Hofſommer in Sekunda, Otto Heym in Tertia.
Die kalligraphiſchen Prämien bekamen die Quartaner Auguſt Weihrich und Tankmar Krauſe und die Quintaner Karl Harniſch und Max Menneken nach erfolgter Genehmigung durch Reſcr. v. 13. Febr. 1855.
Das Brootſtipendium genoſſen auch in dieſem Jahre die Gymnaſiaſten Heller, Hofſommer, Leinhos und Seſemann.
Schulgelderlaß wurde gewährt: dem Tertianer Louis Kleinicke, der durch Krankheit häufig vom Schulbeſuche abgehalten worden war, für die beiden letzten Quartale des Jahres, durch Reſcript vom 28. November 1854, und dem Oberprimaner Heller für das ganze Schuljahr durch Reſcript vom 28. Februar 1855.
Anmerkung. Die Fürſtlichen Stipendien und die Zinſen des Görwitz'ſchen Legates kommen am 1. April dieſes Jahres zur Vertheilung.


