Jahrgang 
1839
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achtlichen Bericht über die Räthlichkeit des Fortbeſtehens oder der Einziehung der Quinta und einen neuen Lektionsplan bis zum 1. April einzuſenden.

Von demſelben Datum: Feſtſtellung des Verhältniſſes der Schule zur policeilichen Behörde, daß, wenn Gymnaſeaſten policeilicher Vergehungen wegen zu vernehmen oder in eine policeiliche Ordnungsſtrafe zu verurtheilen ſeien, der Direktion nicht allein von der Vernehmung, bezüglich Verurtheilung des Denunciaten, Kenntniß gegeben werden, ſondern auch die bezüglichen Unter⸗ ſuchungs⸗Akten zur Einſicht vorgelegt werden ſollen.

Vom 30. März: über das Fortbeſtehen der Quinta.

Von demſ. Dat. u. vom 23. Novbr.: über deftnitive Anſtellung der DD. Witzſchel und Schwa⸗ nitz als ordentlicher Lehrer.

Vom 30. März: Genehmigung policeilicher Beaufſichtigung der öffentlichen Häuſer gegen den Beſuch der Schüler und einer Geldſtrafe der dort Betroffenen.

Vom 4. April: Genehmigung der Verſetzung einiger Gymnaſiaſten in tiefere Klaſſen.

Vom 6. April: Uebertragung des Religionsunterrichtes in einigen Klaſſen an den Archidia⸗ konat⸗Subſtituten Trautvetter.

Eod. d.: Beibehaltung des Dr. Schwanitz für den franzöſiſchen Sprachunterricht in Tertia.

Vom 14. April: über die Cenſurtabellen, Cenſurbücher und das ſchwarze Buch, welches letz⸗ tere namentlich gegen Bündeleien der Gymnaſiaſten gerichtet ſein ſoll.

Vom 15. April: Billigung des Lektionsplanes und Empfehlung des Studiums der alten Sprachen für die, welche auf die Univerſität ſich vorbereiten wollen. Die Bedingungen der Dispenſation von der griech. Sprache ſind in den Schulgeſetzen wiederholt worden.

Vom 18. Mai, 27. Juli u. 1. Oktober: über Beginn und Einrichtung des Geſangunterrich⸗ tes und Anſtellung des Muſikdirektors Kühmſtedt für denſelben.

Vom 13. Juli: Billigung des Antrages der Direktion, daß die Gymnaſiaſten mit ihren Leh⸗ rern die Beichtrede bei dem jedesmaligen General-Superintendenten, als dem Ephorus des Gym naſiums, hören ſollten, ohne daß dadurch die durch die Aeltern oder ſonſt begründete Verbindung der Schüler mit einem andern Beichtvater alterirt würde, und daß jene Verpflichtung natürlich aufhöre, ſobald einer das Gymnaſium verlaſſe.

Vom 3. Auguſt: betr. die beantragte Aufhebung der doppelten Abtheilung der Prima für den franzöſiſchen Sprachunterricht.

Vom 31. Auguſt: Genehmigung der Einführung von Niemeyer's Lehrbuch der Religion für die 2 obern und von Herder's Katechismus für die beiden untern Klaſſen.

Vom 1. Oktober: Beſtimmung über Examen und Zeugniſſe derer, welche auf die Univerſität abgehen wollen, um Thierärzte oder Pharmaceuten zu werden.

Vom 14. Decbr.: Beſchränkung der früher für alle Klaſſen ausgeſetzten kalligraphiſchen Prä⸗ mien auf Quarta und Quinta.

Vom 14. December 1838 u. 11. Januar 1839: betr. die mit Oſtern 1839 beginnende Erhe⸗ bung des Schulgeldes zu Anfange eines jeden Quartales.

Vom 11. Januar 1839: genehmigt die Uebernahme des franzöſiſchen Sprachunterrichtes in Prima und Secunda durch die Profeſſoren Weißenborn und Dr. Rein.

Vom 5. Februar: genehmigt, daß wie bei der Vorbereitungsandacht auf die Abendmahls⸗ feier, ſo auch bei dem zur Geburtstagsſeier Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, angeordneten Rede⸗Aktus der Lehrerwechſel rückſichtlich der zu haltenden Schulreden eintrete, daß aber bei dem Aktus zu Oſtern nur der Direktor im Namen des Lehrer⸗Kollegiums die Abgehenden entlaſſe.

Vom 8. Februar: Genehmigung des neuen Lehrplanes und des Druckes deſſelben.

Vom 9. Februar: Höchſte Beſtätigung des Archidiakonat⸗Subſtituten Kohl als Religions⸗ lehrers in Tertia, Quarta und Quinta.