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Klaſſen der Bürgerſchule erſetzen ſollten und doch nicht konnten; Secunda und Prima aber ſollten als reine Gymnaſialklaſſen daſtehen. Um nun größere Reife für die Univerſität zu ermöglichen, war eine Selecta errichtet worden; ihr gehörten in der letzten Zeit blos 7 Schüler an, die nur in einigen Stunden geſondert von Prima unterrichtet wurden. Eine Vereinigung der Selecta mit Prima ohne Nachtheil für die Anſtalt war möglich, wenn die anderen Klaſſen in richtigen Abſtufungen höher geſtellt würden, wenn von Quinta an das Griechiſche und Lateiniſche in einer zweckmäßigen Anzahl von Stunden gelehrt, wenn auch der mathematiſche Unterricht von unten herauf wiſſenſchaftlich gegeben würde. Darauf war der für das verfloſſene Jahr aufgeſtellte Lektionsplan berechnet. Bis jetzt aber hat ſich nicht gezeigt, daß die ſeit Oſtern 1838 eingetretene Aufhebung der Selecta einigen Nachtheil gehabt hätte. Mit der Höherſtellung der Klaſſen war endlich eine Maßregel nothwendig geworden, welche den Betheiligten ſchmerzlich war, aber nicht vermieden werden konnte, die Zurückſetzung einiger Schüler in eine tiefere Klaſſe. Der eigene Vortheil der Schüler verlangte dieß.
Der vorjährige neue Lehrkurſus begann mit dem 23. April und jetzt traten auch die ge⸗ druckten„Verordnungen für die Schüler des Großherzoglichen Gymnaſiums zu Eiſenach“, die den Schülern eingehändigt wurden, in Kraft. In 56§§. behandeln dieſe Verordnungen J. die Beſtimmung des Gymnaſiums und die darauf beruhende Disciplinar⸗ Ordnung. II. Die Aufnahme der Schüler. III. Pflichten der Schüler im Allgemeinen. IV. Be⸗ ſondere Pflichten der Schüler, A. in Beziehung auf den Schulbeſuch, B. in der Schule, C. au⸗ ßerhalb der Schule, D. in Beziehung auf Kirchenbeſuch, Abendmahlsfeier und andere Schul⸗ feierlichkeiten. Ferien. E. Strafen und Belohnungen. F. Pflichten der Schüler in Beziehung auf die zu leiſtenden Zahlungen. G. Pflichten der Schüler in Beziehung auf ihren Abgang von dem Gymnaſium.— Wir heben daraus hervor, daß die Aufnahme neuer Schüler gewöhn⸗ lich nur zu Oſtern, ausnahmsweiſe zu Michaelis, erfolgt, letztere jedoch nicht verboten iſt; daß als Bedingungen der Aufnahme in die Quinta feſtgeſtellt ſind: Kenntniß der Hauptſtücke der chriſtlichen Lehre, fertiges Leſen und geläufiges Schreiben des Deutſchen, Anwendung der Re⸗ geln der vier Hauptſpecies des Rechnens, im Lateiniſchen aber ſolche Kenntniß und Fertigkeit in den Deklinationen und regelmäßigen Konjugationen, daß der Knabe leichtere Sätze aus dem Lateiniſchen in's Deutſche und aus dem Deutſchen in's Lateiniſche zu überſetzen vermöge; auch darf der Aufzunehmende in der Regel nicht unter neun und nicht über dreizehn Jahre alt ſein.— Zweimal des Jahres, einige Wochen nach Oſtern und nach Michaelis, nehmen die konfirmirten Schüler evangeliſcher Konfeſſion mit ihren Lehrern an der öffentlichen Abend⸗ mahlsfeier Theil. Ihr geht eine Vorbereitung im Gymnaſium voraus.— Das Geburtsfeſt des Durchlauchtigſten Landesfürſten wird in einem öffentlichen Redeakt begangen.— Das öffentliche Haupt-Examen wird jährlich in der zweiten Woche vor Oſtern, ein Privat⸗Examen zu Michaelis gehalten. Klaſſenreviſionen nimmt der Direktor von Zeit zu Zeit vor, ſo oft es ihm nöthig erſcheint.— Der Abgang auf die Univerſität iſt nur dem verſtattet, welcher die Prima wenigſtens zwei Jahre hindurch beſucht hat.— Nicht durch die Geſetze ausgeſprochen, aber eine natürliche Folge der anderen Einrichtungen iſt, daß der öffentliche Abgang auf die Univerſität in dem ſogenannten Valediktions-Aktus und das Erſcheinen des Programmes, in dem jedesmal der Direktor einen Jahresbericht über die Schule gibt, von Michaelis auf Oſtern verlegt iſt.
Die Einſchränkung des Beſuches öffentlicher Orte auf gewiſſe, der Beaufſichtigung mehr unterworfene, und die Einführung der Inſpektion über Auswärtige durch die Lehrer, ſollte das äußere anſtändige Betragen, den Ordnungsſinn und Privatfleiß der Schüler heben. Alle dieſe Maßregeln aber ſind vergeblich oder bewirken nur ſo viel, daß der Schüler den Schein der Ordnung und Geſetzlichkeit annimmt, wenn ihn nicht ſein Inneres bewegt, ſeine Zeit treu und gewiſſenhaft zu benutzen, das Schlechte als ſeiner unwürdig zu vermeiden, den Zweck
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