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Cyklopen verſchieden, von den Völkern als eine heilige, göttliche Macht anerkannt worden. Du wirſt finden, wie ſie unter den religiöſen Völkern durch die Salbung mit dem heiligen Sle von aller menſchlichen Macht geſondert, als eine über die menſchlichen Schwächen und über ihre Leidenſchaften erhabene Macht in's Auge gefaßt und verehrt worden; wie ſie im Chriſtenthum einerſeits mit den geweiheten, heiligen Anſprüchen der Kirche innigſt vereinigt, andrerſeits nach dem Grad der geſtiegenen Erleuchtung aller chriſtlichen Staaten allgemein durch landſtändiſche Verfaßungen, d. i. durch mitwirkende Repräſentationen alles Edeln, Reinen, Hohen und Guten, das im Staat wirklich da war, durch Repräſentationen der Religioſität, der Kultur und des Eigenthums — durch den Klerus, den Adel, den Gelehrten- und den Bürgerſtand— gleichſam über das Menſchliche der individuellen Schwäche und der individuellen Leidenſchaften der Perſönlichkeit des Staats⸗Chefs erhoben, als eine göttliche Obhut zur Sicherſtellung der Menſchlichkeit im höhern Sinne des Wortes daſtand und zur Verhütung und Minderung alles Unrechts und aller Gewaltthätigkeit, welche die collective Exiſtenz unſeres Geſchlechts und der Einfluß des Eigenthums, auf dem das Weſen des geſellſhaftlichen Zuſtandes ruhet, ſo viel als nothwendig macht. VI. 146. f.(geſchrieben 1814).
Volksfreiheit, wie ſie in der Welt als Staatsform zum Vorſchein kommt, iſt faſt ohne Ausnahme eine Folge der aufgeſchreckten Volkskraft gegen die Anſprüche der Macht.— Der innere Zweck der Democratie iſt dem Schein nach Naturfreiheit der Menge, bewirkt und erhalten durch die Dienſtleiſtung der Demagogen; in der Wahrheit aber Naturfreiheit der Demagogen, bewirkt und erhalten durch die Dienſtleiſtungen der Menge. VII. 148. f.
Das Gleichgewicht der Gewalten, worauf man die Freiheit gründen will, iſt nicht möglich; es endet immer mit dem übergewicht der größern phyſiſchen Kraft. Alſo kann das Recht der geſellſchaftlichen Menſchheit nicht auf ihm ruhen. Die Vereinigung des Wohlwollens mit der Selbſtſucht iſt nur durch das übergewicht des Wohlwollens möglich; alſo muß die bürgerliche Freiheit weſentlich auf dem Übergewicht des geſellſchaftlichen Wohlwollens, d. i. geſetzlich geſicherten und allgemeinen Veredlungsmitteln unſres Geſchlechts ruhen. IX. 158.
Alle Regierungen taugen deswegen immer nur in ſo weit etwas, als ſie dem reinen Willen des öffentlichen Bedürfniſſes ein ſicheres übergewicht über die thieriſchen Anſprüche der Macht, in weſſen Hand ſie ſich auch immer befinden mag, verſchaffen. VII. 149.
Eine urſprüngliche Rechtmäßigkeit des Beſitzſtandes, oder eine Möglichkeit, den urſprünglich rechtmäßigen von dem urſprünglich unrechtmäßigen Beſitzſtand zu ſondern, vermag ich mir nicht zu denken. Der Beſitzſtand iſt geheiligt, weil wir geſellſchaftlich vereinigt ſind und wir ſind geſellſchaftlich vereinigt, weil der Beſitzſtand geheiligt iſt. Welchen Urſprung er auch immer gehabt habe, das geht uns weiter nichts an, wir müßen ihn reſpectiren, weil er iſt und größtentheils wie er iſt, oder unſere Bande alle auflöſen. Aber wie er gebraucht wird und wie er gebraucht werden dürfe, das geht uns unendlich viel an. VII. 12.


