Jahrgang 
1926
Einzelbild herunterladen

führung zahlreicher neuer Lehrbücher notwendig und dadurch ein großer Teil der koſtbaren Beſtände unſerer über 2000 Bücher umfaſſenden Hilfsbücherei unbrauchbar geworden iſt. Wir zweifeln nicht daran, daß das Bewußtſein, ſtrebſamen, dankbaren Jungen ihren Bildungsgang erleichtert zu haben, für alle edlen Geber eine hohe innere Befriedigung und den ſchönſten Dankeslohn für ihre Opfer⸗ willigkeit bedeuten wird.

Gleichzeitig bitten wir alle Freunde der Jugend erneut darum, durch die Aberlaſſung nicht mehr benutzter Jugendſchriften ihrer Kinder unſerer ſtark verbrauchten und gelichteten Schulbücherei als dem ſtärkſten Bollwerk gegen die die Seelen der Jugend vergiftende Schmutz⸗ und Schundliteratur eine geſunde geiſtige Nahrung zuzuführen, nach der unſere Jungen hungern.

7. Auch im neuen Schuljahr wird zur Erleichterung der Zahlung das monatlich zu entrichtende Schulgeld in unſerem Schulgebäude erhoben werden. Die Zahltage werden den Schülern jedes⸗ mal ſo früh bekanntgegeben, daß dieſe ihre Eltern rechtzeitig benachrichtigen können. Wir bitten, von dieſer Einrichtung mehr als ſeither Gebrauch zu machen. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß ſeit dem 1. Juli 1925 in Bezug auf die Bemeſſung des Schulgeldes die reichsdeutſchen nicht⸗ heſſiſchen Schüler den heſſiſchen vollſtändig gleichgeſtellt ſind.

8. Wir bitten die Eltern, ihre Söhne an den von dem Landesamt für das Bildungsweſen angeordneten oder geſtatteten wahlfreien Anterrichtsfächern(Engliſch, Hebräiſch, Zeichnen, naturwiſſenſchaftlichen Abungen, Kurzſchrift, Inſtrumentalmuſik und Muſiklehre) mehr als ſeither teilnehmen zu laſſen. Denn die Teilnahme an ſolchen der Neigung der Schüler entſprechenden Fächern hat ſchon oft jenen nicht nur praktiſchen Nutzen und innere Befriedigung gebracht, ſondern ihnen auch die Berufswahl erleichtert. Freilich ſollen die Schüler gleichzeitig höchſtens zu 2 Wahlfächern zugelaſſen werden. Geſuche um Aufnahme ſind ſchriftlich einzureichen und verpflichten für ein Jahr; Austritte während des Schuljahrs können deshalb nur auf Grund eines ſchriſtlich eingereichten Geſuchs der Eltern und mit Genehmigung der Direktion erfolgen. Beſonders bitten wir, in den Kurzſchriftunterricht nur ſolche Schüler eintreten zu laſſen, die gewillt ſind, den 3⸗jährigen Kurſus durchzuhalten, da nur in dieſem Falle eine gründliche Ausbildung in der Kurzſchrift möglich iſt.

9. Die Aufnahme von Schülern in die Sexta des Gomnaſiums erfolgt im allgemeinen nach 4⸗jährigem Beſuch der Grundſchule. Nur im Einzelfalle dürfen beſonders leiſtungsfähige Kinder Aufnahme finden, deren geiſtige und körperliche Veranlagung und deren Schulleiſtungen in der Grundſchule erwarten laſſen, daß ſie über das Ziel ihrer Klaſſe hinaus ohne überanſtrengung im Anterricht der Serta mit guten Schülern, die den ordentlichen Bildungsgang von 4 Grundſchuljahren durchlaufen haben, auf die Dauer Schritt halten können. Die beſondere Leiſtungsfähigkeit muß nach⸗ gewieſen werden 1. durch ein Zeugnis der ſeither beſuchten Grundſchule, 2. durch ein eingehendes im Benehmen mit dem Rektor abzugebendes Gutachten des Grundſchullehrers darüber, ob die für die Aufnahme verlangten Vorausſetzungen gegeben ſind(dabei ſind die Schulverſäumniſſe des 3. Grundſchuljahrs anzugeben, ein ärztliches Gutachten iſt beizulegen, und die Schule, in die das Kind eintreten ſoll, iſt zu benennen), 3. durch eine ſchriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung über das Penſum des 3. Grundſchuljahrs im Deutſchen und im Rechnen, die mitgut beſtanden werden muß.

Der ſchriftliche oder mündliche Antrag des Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Zulaſſung eines Kindes zur Aufnahme in das Gymnaſium iſt bei dem Lehrer der Grundſchulklaſſe oder bei dem Rektor der ſeither beſuchten Schule zu ſtellen. Ein im Benehmen mit dem Rektor von dem Grund⸗ ſchullehrer über die beſondere Leiſtungsfähigkeit des Kindes abgegebenes Gutachten iſt mit den übrigen Belegen(ſ. v.) vom Leiter der ſeitherigen Schule bis zum 15. Februar der Schulaufſichts⸗