Jahrgang 
1926
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behörde(Kreis⸗ oder Stadtſchulamt) vorzulegen, und dieſe teilt die Namen der Zugelaſſenen unter gleichzeitiger Aberſendung ihrer Papiere der Direktion des Gymnaſiums und dem Leiter der ſeither beſuchten Schule mit. Erſt dann kann die Zulaſſung zur Aufnahmeprüfung durch die Direktion des Gomnaſiums erfolgen, nachdem dieſer noch der Geburts⸗ und Impfſchein vorgelegt worden ſind.

10. Begabten und ſtrebſamen Schülern, die innerhalb und außerhalb der Schule ein gutes Betragen zeigen, können Freiſtellen gewährt werden, wenn ſie 1. ſoweit ſie den Klaſſen VI bis IV angehören, in den Leiſtungen mindeſtens die Note 2, ſoweit ſie in IIIb bis la ſind, mindeſtens die Leiſtungsnote 3 haben, 2. ihre Eltern darum nachſuchen und 3. ihre Bedürftigkeit durch eine Be⸗ ſcheinigung der zuſtändigen Steuerbehörde oder ſonſtwie einwandfrei erwieſen iſt.

Für Schüler, die bereits im Genuſſe einer Freiſtelle geweſen ſind, muß um deren Weiterge⸗ währung unter Beifügung des Bedürftigkeitsnachweiſes erneut nachgeſucht werden. Vorausſetzung für die Weiterbeleihung iſt, daß die Schüler, ſoweit ſie den Klaſſen VI bis IV angehören, in den Leiſtungen mindeſtens die Note 3, ſoweit ſie in den Klaſſen IIIb bis la ſind, mindeſtens die Leiſtungs⸗ note 4 haben. Bleiben aber im folgenden Jahre die Leiſtungen die gleichen, ſo können ſolche Schüler nur in ganz beſonderen Fällen(Krankheit, widrige Familienverhältniſſe) und auf einſtim⸗ migen Beſchluß des Lehrerrats im Genuſſe ihrer Freiſtelle bleiben.

Die Frage der Würdigkeit zur Beleihung mit einer Freiſtelle entſcheidet der Lehrerrat, diejenige der Bedürftigkeit aber die Gemeindevertretung, und die endgiltige Entſcheidung liegt in den Händen des Heſſiſchen Landesamtes für das Bildungsweſen. Wir erbitten Freiſtellengeſuche bis zum 5. Mai 1926.

11. Das Schuljahr 1926/27 beginnt Montag, den 19. April, vormittags 810 Ahr mit den Aufnahmeprüfungen. Der Anterricht nimmt Dienstag, den 20. April, vorm. 8¹⁰° Ahr ſeinen Anfang.

Worms, im März 1926.

Direktion des heſſiſchen Gymnaſiums zu Worms Krauß, Oberſtudiendirektor.