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1.) 2 Stunden Phoſik, 1 Stunde Chemie. 2.) In Ul und Ol iſt je 1 Stunde für Chemie mit ausgewählten Kapiteln aus der Biologie beſtimmt.
Die Zielleiſtung des Lateiniſchen in der ſchriftlichen Reifeprüfung iſt von Oſtern 1927 ab eine LUeberſetzung aus dem Lateiniſchen in das Deutſche.
b) Bekanntmachungen und Mitteilungen über Schulordnung, Anterricht, Erziehung u. a.
1. Wenn wir auch zu unſerer großen Freude feſtſtellen können, daß ſich die Zahl der Geſuche um Befreiung vom Nachmittagsunterricht weſentlich verringert hat, ſo bitten wir doch aus erzieheriſchen Gründen die Eltern erneut, um Befreiung ihrer Söhne von einzelnen Unterrichts⸗ fächern und ſtunden und um Arlaub, namentlich ſolchen im Anſchluß an die Ferien, nur in dringen⸗ den Fällen einzukommen.
2. Auch erinnern wir wiederum an die Beſtimmung der Schulordnung, nach der anewarfige Schüler von der Wahl und dem Wechſel ihrer Wohnung dem Direktor Mitteilung zu machen und, falls ſie ihren Mittagstiſch in einem Wirtshaus nehmen wollen, um die Erlaubnis hierzu nachzuſuchen haben.
3. Schüler, die an einer anſteckenden Krankheit(Maſern, Röteln, Scharlach, Krupp, Diph⸗ theritis, Genickſtarre, Ruhr, Tophus, anſteckender Augenkrankheit und Keuchhuſten) leiden, iſt der Schulbeſuch unterſagt, bis der behandelnde Arzt die Beſeitigung der Anſteckungsgefahr beſcheinigt hat.
Auch geſunde Kinder dürfen ohne die ärztliche Beſcheinigung, daß ſie durch hinreichende Ab⸗ ſonderung von den Kranken vor Anſteckungsgefahr geſchützt ſind, die Schule nicht beſuchen, wenn in dem Hausſtande, dem ſie angehören, Scharlach, Krupp, Diphtheritis, Genickſtarre, Ruhr oder Tophus ausgebrochen iſt.
Bei Maſern⸗ und Rötelerkrankungen aber iſt geſunden Kindern des betreffenden Hausſtandes auch ohne Abſonderung von den Kranken der Weiterbeſuch der Schule geſtattet, wenn ſie nachweis⸗ lich früher die genannten Krankheiten überſtanden haben(Schulordnung 6, 7, 17).
4. Die Schule begrüßt es mit Freuden, wenn die Eltern recht oft mit den Lehrern über das Betragen und die Leiſtungen ihrer Söhne Rückſprache nehmen, ſie bittet jedoch, dieſe nicht bis kurz vor der Verſetzung zu verſchieben, da ſie dann meiſt zwecklos iſt. In jedem Falle aber iſt vor⸗ her eine Benachrichtigung über die Abſicht, die Zeit und den Zweck des Beſuchs erwünſcht, damit für die erfolgreiche Geſtaltung der gewünſchten Ausſprache etwa notwendige Erkundigungen einge⸗ zogen werden können. Der Direktor iſt an Wochentagen, wenn ihn nicht dringliche Berufsgeſchäfte abhalten, von 14 ½ bis 12 ½ Ahr in ſeinem Amtszimmer im Schulgebäude zu ſprechen.
5. Wie es ſeither geſchehen iſt, ſo wird auch zu Beginn des kommenden Schuljahrs den Eltern mitgeteilt werden, wie oft und an welchen Tagen die ſchriftlichen Klaſſenarbeiten geſchrieben werden und wann ſie korrigiert wieder in den Händen der Schüler ſind. Da dieſe Arbeiten für die Beurteilung des Kenntnisſtandes der Schüler einen Anhalt bieten, bitten wir, regelmäßig in ſie Ein⸗ ſicht zu nehmen und, wenn ein anhaltender Rückgang bemerkbar wird, alsbald den Rat der Herren Fachlehrer einzuholen.
6. Im Hinblick auf die große wirtſchaftliche Not unſerer Zeit, die es vielen Eltern ſehr ſchwer, wenn nicht unmöglich macht, für ihre Kinder neben dem Schulgeld die Mittel zur Beſchaffung der notwendigen Lehrmittel und Schulbücher aufzubringen, richten wir an die Eltern unſerer Schüler die dringende Bitte, dem Beiſpiel früherer Generationen nachzueifern und unſerer Hilfsbücherei die noch brauchbaren, abgelegten Schulbücher ihrer in höhere Klaſſen aufſteigenden Söhne zu über⸗ laſſen. Wir wären hierfür um ſo dankbarer, als durch die Neugeſtaltung des Schulweſens die Ein⸗


