Jahrgang 
1906
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Entwickelung d. Gymnaſiums 18321842, realiſtiſche Parallelabtheilungen 1842, ſelb ſtändige Realſchule 1852. 283

1852 hatten beide Anſtalten gleich viele Schüler, nämlich je drei und ſiebzig. War in dieſer Weiſe endlich eine ſelbſtändige Realſchule geſchaffen und den realiſtiſchen Bildungsbedürfniſſen der Stadt Worms wenigſtens theilweiſe in einer Zeit Genüge geleiſtet, in der ſogar kleine Kreisſtädte unſres Landes längſt ihre Realſchulen beſaßen, ſo konnte die neue Organiſation des Jahres 1852 beiden Anſtalten für die Dauer doch nicht genügen. Die vierklaſſige Realſchule erhob berechtigten Anſpruch auf eine weitergehende, ſelbſtändige Entwickelung, und auch das vierklaſſige und achtjährige Gymnaſium konnte bei dieſer beſchränkten Organiſation nicht ſtehen bleiben. Als in ſolcher Lage nur eine gründliche Finanzreform beider Schulen, d. h. die Gewährung ausreichender Mittel von Seiten des Staats und der Stadt Worms, Hülfe bringen konnte, und als, ehe dies geſchah, zwei extreme Parteien einander entgegentraten, von welchen die eine das Gymnaſium zu Gunſten eines Realſchulfonds, die andre die Realſchule zu Gunſten des Gymnaſialfonds ſchienen aufgehoben wiſſen zu wollen: trat im Jahre 1865 ein Organiſationsplan hervor, der Gymnaſium und Realſchule beibehalten wiſſen wollte, und nach dem, analog der Organiſation des Jahres 1842, die Real⸗ ſchule und das Gymnaſium zwei gemeinſchaftliche Unterklaſſen, Sexta und Quinta, haben ſollten, in denen obligatoriſches, alſo auch von allen Realiſten zu lernendes Latein gelehrt werden ſollte.

Hierauf ſollte von der zunächſt höheren Klaſſe an die Anſtalt nach dem Bifurcationsſyſtem in zwei vollſtändig getrennte Anſtalten auseinandergehen. Nach dieſem Plane wäre der gymnaſiale Zweig der Anſtalt im Vortheile geweſen, da er von der Quarta an einfach den Unterricht der gemeinſchaftlichen Klaſſen Sexta und Quinta fortgeſetzt hätte. Dagegen wäre es mißlich geweſen, wenn entweder alle aus der gemeinſchaftlichen Quinta hervorgehenden Realiſten das Lateiniſche, wie in einer Realſchule 1. Ordnung hätten weiter betreiben müſſen, oder wenn der größere Theil der Realiſten den zwei Jahre lang betriebenen Unterricht im Lateiniſchen würde aufgegeben haben. Das gedachte Project gelangte nicht zur Ausführung. Das Bedürfniß ſehr vieler Bewohner der Stadt Worms und ihrer Umgegend trieb vielmehr dahin, in Worms neben dem Gymnaſium zu⸗ nächſt eine Realſchule zweiter Ordnung mit facultativem Latein zu errichten, wie ſolche ſchon lange in Mainz, Alzey, Bingen, Darmſtadt, Offenbach, Michelſtadt, Gießen, Friedberg und Alsfeld be⸗ ſtanden. Dieſes praktiſche Bedürfniß wurde auch durch die großen geſchichtlichen Ereigniſſe unter⸗ ſtützt, die wir ſeit 1866 erlebten. Die Schlacht von Königgrätz zwang unſre Anſtalt, auf dem Boden der Wirklichkeit ſich feſtzuſtellen und einzurichten; und die durch die Einrichtung des ein⸗ jährigen freiwilligen Militärdienſtes vermehrte Werthſchätzung der Jugendbildung und die dadurch bedingte größere Beachtung der berechtigten Forderungen der höheren Schulen enthoben auch unſre beiden Anſtalten allmählich vielen Schwierigkeiten, welche dieſelbe lange Zeit gehemmt hatten. Die Großh. Oberſtudien- Direction verfügte unter dem 9. März 1868, daß die gleichen Klaſſen der heſſiſchen Gymnaſien auch gleichmäßig benannt werden ſollen. In Folge deſſen traten auch an dem Gymnaſium zu Worms folgende Benennungen für die acht Jahrescurſe ſeiner vier Klaſſen ein: Ober⸗ und Unterprima, Ober⸗ und Unterſecunda(wie früher), Tertia(früher Obertertia), Quarta(früher Untertertia), Quinta(früher Oberquarta), Sexta(früher Unterquarta). Die neue Benennung hatte zur Folge, daß auch die Combinirung der Sexta und Quinta, Quarta und Tertia aufgehoben und wirklich ſechs getrennte Klaſſen hergeſtellt wurden. So trat im Herbſte 1868 eine Erweiterung des Gymnaſiums in der Weiſe ein, daß die beiden unteren Gymnaſial⸗ klaſſen Sexta und Quinta in beſondere Klaſſen getrennt wurden, ſo daß nun das Gymnaſium fünf Klaſſen hatte: 2-jährige I, 2-jähr. II, III& IV comb.(2-jähr.), einjähr. V., einjähr. VI. Gleichzeitig wurde im Herbſt 1868 auf die früheren vier einjährigen Realklaſſen eine zweijährige Oberklaſſe geſetzt, ſo 3daß nun auch die Realſchüler in dem ſechsjährigen Curſus der fünf Realklaſſen

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