Jahrgang 
1906
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278 Dr. Böhmer veranlaßt den franz. Revolutionsgeneral von Speier aus Worms einzunehmen.

Städte Frankenthal und Oggersheim. Morgens am 4. October kamen ſie vor den Mauern von Worms an. Da die Thore nicht verſchloſſen und nicht beſetzt waren, rückten ſie in möglichſter Stille in Worms ein. Sie ſtellten ſich, ohne irgend einen Widerſtand zu erfahren, auf dem Marktplatze auf und nahmen die Stadt in Beſitz. Die Thore wurden mit franzöſiſchen Wachen beſtellt und Niemand durfte, bei Kettenſtrafe, die Stadt verlaſſen. Der Schrecken und die Angſt, welche bei dem Einmarſche der Franzoſen die Bewohner erfüllte, läßt ſich nicht beſchreiben. Alles⸗ ſchrie und winſelte durcheinander! Das erſte und wichtigſte Geſchäft, was die Männer der Frei⸗ heit und Gleichheit vorzunehmen hatten, war die Ausſchreibung einer unerſchwinglichen Brand⸗ ſchatzung. Dem Kurfürſten von Mainz als Fürſtbiſchof zu Worms, Friedrich Karl Joſeph von Erthal, wurden 400000 Livres, dem Domcapitel 200000, der Stadt 600000 Livres angeſetzt. Auch dem Mainzer Coadjutor Karl Theodor v. Dalberg, welcher einen Hof in Worms hatte, wurde eine beträchtliche Summe auferlegt. Dieſe Forderung rief bei allen Verlegenheit und Be⸗ ſtürzung hervor. Man machte von geiſtlicher und weltlicher Seite Vorſtellung gegen ſolche un⸗ möglich zu erſchwingende Summen. Doch die Freiheitshelden drohten mit Feuer und Schwert die Stadt zu verwüſten. Man ſuchte nun durch Zuſchüſſe der einzelnen Bürger die Schatzung auf⸗ zubringen. Der Commandant Neuvinger erklärt am 5. Oct. in einem Anſchlagzettel,daß der General Cüſtine zu dieſer Beſteuerung und Strenge durch nichts Anderes bewogen worden ſei, als um hierdurch auf die kräftigſte Art die Empfindlichkeit der franzöſiſchen Nation über die Beleidigung⸗ an den Tag zu legen, welche ſie durch den allzu deutlichen Schutz erlitten habe, den der Fürſt⸗ biſchof und der Magiſtrat zu Worms den grauſamſten Feinden Frankreichs den Emigranten angedeihen ließ.Da die Collegiatſtifter beim Anſatze der Brandſchatzung nicht genannt waren und ſohin die Stadt ſowohl als wie das Domeapitel ihnen einen Antheil zuwenden wollten und konnten, ſo erbaten ſich jene hierüber eine Erklärung vom General Cüſtine. Die Folge war, daß nun auch den Stiftern und Klöſtern Brandſteuern auferlegt wurden.Der Stadt ſelbſt ward die Hälfte der Auflage erlaſſen, weil ſich Profeſſor Böhmer, den Cüſtine ſich zu ſeinem Secretär wählte, für ſie kräftig verwendet hatte. Als die Franzoſen am 7. Oct. eiligſt Worms verließen, weil ein preußiſcher Werbefeldwebel aus Wiesbaden, Namens Riel, und der Bediente des preußiſchen Geſandten Freiherrn v. Stein zu Mainz blinden Lärm erregt, indem ſie in den Dörfern von Guntersblum bis Worms für 25000 Preußen Nachtquartiere beſtellten: nahmen die Franzoſen aus Worms elf Geiſeln mit ſich nach Landau, die für die Zahlung der Brandſchatzung einſtehen ſollten, vier Magiſtratsperſonen, zwei fürſtbiſchöfliche Beamte, drei Ordenspatres und zwei Nonnen, die erſt auf des Secretärs Böhmer Verwendung am 22. Nov. entlaſſen wurden.*) Böhmer bezog als Secretär Cüſtines einen monatlichen Gehalt von 500 Livres und⸗ aus Paris wurde ihm außerdem ein Geſchenk von 6000 Livres für die Dienſte des Verraths und der Lüge dargebracht.**)

*) Remling a. a. O. S. 83. Klein a. a. O. S. 46.

**) Hier nur eine Probe der ſchamloſen Proclamation, die Böhmer dem General Cüſtine verfaßte. Die deutſchen Soldaten werden darin aufgefordert, ihre Fahnen zu verlaſſen und den Franzoſen zu dienen.Im Hauptquartier zu Mainz den 30. Oct. 1792. Im erſten Jahre der Frankenrepublik. Proclamation des Franken⸗ bürgers Cüſtine, General der Armeen der Republik, an die auswärtigen Soldaten. Der General der franzöſiſchen Republik verkündet allen Soldaten aller gegen Frankreich Krieg führenden Mächte, daß die ins⸗ deutſche Reich eingedrungenen Franken weit davon entfernt ſind, an den Einwohnern dieſes Landes die Bar⸗ bareien und Grauſamkeiten rächen zu wollen, welche gegen ihr unglückliches Vaterland verübt worden ſind. Ihre einzige Abſicht iſt dieſe, den Deutſchen die Freiheit zu geben und ſie der Sclaverei zu entziehen, zu welcher