Jahrgang 
1906
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D. Rathbeſchließt Böhmers Proceßeiner ausw. unpart. Juriſtenfacultät z. Entſcheid. z. übergeb., 18. Sept. 1792. 27 7

licher und einer Empörung gleicher Grundſat(deſſen Realiſirung der hieſigen Verfaſſung den unfehlbaren Umſturz zuziehen würde) um ſo mehr anzuſehen ſei, als die hieſige Stadtreformativn mit keiner Silbe davon erwähnet, darinnen auch in Rückſicht ihres hohen Alters und der erſt in den nachherigen Zeiten mit Einführung des kanoniſchen Rechts in Uebung gekommenen Perhorrescenzen keine Erwähnung davon habe geſchehen können, und doch auf dieſes Statutenbuch, um ſeinen ſchädlichen Abſichten einen Schein zu geben, auf eine emphatiſche Art ſich berufen werden wolle. In Erwägung nun, daß auch das demſelben zugegangene bedrohlichſte Strafdecret vom 27. April 1792 nicht vermögend geweſen, ihn in die Schranken der Ordnung und der Geſetze zurückzuverweiſen, und daher um ſo weniger dieſes neuerdings ſich zu Schulden gebrachte Vergehen(ſeiner bedenklichſten Folgen wegen) ungeahndet auf ſich erſitzen gelaſſen werden könne: als werde ihm auch die dißfalls ſich zugezogene Strafe hiermit vorbehalten, in der Abſicht, um derjenigen Juriſtenfacultät, an welche die ſämmtlichen Böhmeriſchen Unterſuchungsacten zu Ausſtellung eines rechtlichen Gutachtens verſendet werden ſollen, es zu überlaſſen, ebenfalls auch dieſes Vergehen in eine beſondere geſetzliche Ueberlegung zu ziehen, und die ihm darnach gebührende Strafe zu bemeſſen und zu beſtimmen. ꝛc.Dem Hrn. Profeſſor Böhmer am 22. Sept. 1792 bey Amt in faciem publicirt. in fidem gez. Krafft. Den Senior Muhl hatten die furcht⸗ baren Aufregungen und Kämpfe aufgerieben, wie er es ſchon zwei Jahre vorher ahnend ausſprach. Er war im Sommer 1792 geſtorben. Zwölf Tage nach Erlaß des maßvollen Decrets, wodurch der Rath zu Worms Böhmer eröffnete, daß er deſſen Proceß dem unparteiiſchen Urtheil einer auswärtigen Juriſtenfaculät vorlegen werde, verrieth Böhmer die Stadt Worms an den franzöſiſchen General Cüſtine; und alsbald entfaltete er als Cüſtines einflußreicher Geheimſecretär vom Herbſt 1792 bis Frühjahr 1793 eine ſchmachvolle Thätigkeit.*)

Cuſtine ſcheint in Speier noch keine weitausgehenden Pläne anf Eroberungen in Deutſch land gehegt zu haben, ſchreibt Remling.**)Das nahe, von Truppen entblößte Worms erachtete er jedoch für eine ebenſo lockende, als leichte Beute. Er beeilte ſich daher, dieſe alte Reichsſtadt, die ja nur eine Tagereiſe von Speyer entlegen iſt, um ſo ſchneller überrumpeln zu laſſen, da er Kunde erhalten hatte, Graf v. Erbach ſei bereits angewieſen, Worms und Mainz mit 12,000 Mann zu beſetzen. Cuſtine, vom Wormſer Profeſſor Böhmer in Speyer be grüßt und von ihm eingeladen, die Ketten der Knechtſchaft auch in Worms zu brechen, ſchickte daher bereits in der Nacht vom 3. October 1792 den Feld marſchall Neuvinger und den Obriſten Houchard mit etwa vier bis fünf Tauſend Mann und 32 Kanonen rheinabwärts. Sie zogen ohne weiteren Anſtand durch die neutralen kurpfälziſchen

*) Die Broſchüren, Flugſchriften ꝛc. von Böhmer, über und gegen Böhmer bilden eine kleine Bibliothek. Die Geſchichte des Mainzer Revolutionsjahres 1792/93 nennt ihn auf jeder Seite. Beſonders bemerkenswerth ſind die ruchlofen Proclamationen, die er für den General Cüſtine ſchrieb, und ſeine frechen Clubreden. Die Thätigkeit Böhmers während des Jahres 1792/93 wird in folgenden Schriften behandelt oder berührt: Bocken⸗ heimer, die Mainzer Patrioten in den Jahren 17921798, Mainz 1873; Schickſale der Stadt Mainz ſeit ihrer Erbauung ꝛc., Wien 1793; Darſtellung der Mainzer Revolution, 2 Bde., Frankfurt und Leipzig bei Peh, 1793; Mainz im Genuſſe der Freiheit und Gleichheit, 1793; Geſchichte der franz. Eroberungen und Revolution am Rheinſtrom, vorzüglich in Hinſicht auf die Stadt Mainz, Frankfurt 1794 ꝛc.; Klein, Georg Forſter in Mainz 17881793, Gotha bei Perthes, 1863.

**) Remling, die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 17921798, Verl. von Cleeberger in Speyer, 2. Ausg. 1867, Bd. I. S. 79. Klein, Geſch. von Mainz während der erſten franz. Occupation 1792 1793, S. 42 ꝛc. Geſchichte der franz. Eroberungen und Revolution am Rheinſtrom, vorzügl. in Hinſicht auf d. Stadt Mainz, 1. Th. S. 44.