Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

10

auf die Entwicklung der Jugend sollten solche Getränke unbedingt von ihr ferngehalten werden. Es dürfte für die meisten Schüler übrigens ausreichen, wenn sie Essen mitbringen und dazu in der Schule ein Glas Milch trinken. Sie haben bei dem Amtsgehilfen gegen geringes Entgelt Gelegenheit, vor oder nach dem Vormittagsunterricht oder in der Frühstücks- pause Milch zu trinken. Die Benutzung dieser Einrichtung, namentlich durch die aus- wärtigen Schüler, ist sehr erwünscht. Außerdem kann bei dem Amtsgehilfen ein Teller warmer Suppe sowie ein ganzes warmes Mittagessen zu mäßigem Preis verabreicht werden.

k) Gesuche um Urlaub sind 3 Tage vor dessen Beginn dem Klassenführer mündlich oder schriftlich zu übermitteln. Nur in nicht vorhergesehenen dringenden Fällen ist eine Schulversäumnis ohne vorherigen Urlaub gestattet; doch ist dann sofort bei Beginn der Unterrichtsversäumnis eine Bescheinigung über den Grund des Fehlens beizubringen. Schüler zum Zweck der Hilfeleistung im Haus, im Geschäft, auf dem Feld oder aus ähnlichen Anlâssen den Unterricht versäumen zu lassen, ist unstatthaft. Derartige Ver- säumnisse werden bestraft.

1) Taschengeld verleitet die meisten Schüler zu Verschwendung und Unfug. Wenn das Mitnehmen von Taschengeld notwendig ist, wie dies bei auswärtigen Schülern der Fall sein kann, so empfehlen wir dringend, seine Verwendung aufs genaueste zu überwachen.

m) Schüler, die aus der Speer-Hauberschen Stiftung Lehrbücher unentgeltlich zu entleihen wünschen, haben ihre Gesuche mündlich an Herrn Oberreallehrer Volz zu richten.

n) In alle Klassen unsrer Anstalt können auch Mädchen eintreten. Es bedarf nur eines Aufnahmegesuchs an die Direktion.

0) Pflege und Förderung des Lesebedürfnisses der Jugend ist dringend erwünscht, doch muß sorgfältige Auswahl des Lesestoffes dafür sorgen, daß nicht ungeeignete Bücher den Kindern in die Hände kommen. Große Achtsamkeit ist hier notwendig, weil viele unnütze, ja geradezu schädliche Bücher in den Handel kommen. Gute Bücher sind die besten Freunde!

p) Schülerunfallversicherung. Verhandlungen, welche das Hess. Kultusministerium mit der Nassauischen Landesversicherungsbank in Wiesbaden geführt hat, zeitigten das Ergebnis, daß der letzte Absatz des§ 6 des Vertrags gestrichen wurde. Er lautete: Heilkosten werden nur soweit erstattet, als sie nicht von einer Krankenkasse oder Kranken- versicherung zu tragen sind. Gleichzeitig hat die Versicherungsbank die Prämie für das neue Schuljahr auf 1.20 RM. erhöht. Die Schülerunfallversicherung bleibt nach wie vor eine Zwangsversicherung. Die s. Zt. vorgenommene Abstimmung der Eltern ergab überall eine große Mehrheit für Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses mit der Wiesbadener Bank.

q) Infolge des Zusammenbruchs unserer Währung war der Sinn für Sparsamkeit in unserem Volke in einer Weise zurückgegangen, daß daraus auf die Dauer die größten Gefahren für das Volkswohl entstenen konnten. An diesem Notstand darf nach Wieder- herstellung einer wertbeständigen Währung die Schule nicht teilnahmlos vorübergehen. Um der jugend bequeme Gelegenheit zu geben, Geldmittel für Schulbücher, Schulausflüge, Konfirmandenkleider, Weihnachten usw. zu sparen, ist von der Kredit-Kasse Wimpfen am 1. November 1924 die während des Weltkrieges eingegangene Pfennigsparkasse wieder eröffnet worden. Anmeldungen der Schüler können bei dem Amtsgehilfen erfolgen. Wir empfehlen dringend die Benutzung dieser Einrichtung.

r) Um die Eltern zum letzten Mal auf nicht genügende Leistungen ihre Kinder auf- merksam zu machen, erhält ein Teil der Schüler zu Weihnachten eine kurze Mitteilung über die Aussichten seines Aufrückens. Es wird ausdrücklich bemerkt, dass ein Recht auf Versetzung von dem Ausbleiben einer solchen Mitteilung nicht hergeleitet werden kann.

s) Die öffentliche Schlufßfeier muß dieses Jahr besonderer Verhältnisse halber ausfallen, wird aber im neuen Schuljahr durch Veranstaltung einer anderen Feier unter Hinzuziehung der Eltern Ersatz finden.