Jahrgang 
1929
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9.

d) Ferien im Schuljahr 1929/30. Pfingstferien vom 19. bis 26. Mai; Sommerferien vom 20. Juli bis 18. August; Herbstferien voraussichtlich vom 22. Septbr. bis 6. Oktober; Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 6. Januar. Schulschluss am 5. April.

Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Termine bei den an die Eisenbahn- verwaltung zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

e) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüßen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der Ueberzeugung, daß Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.

Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassen- führer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn Zweck des Besuches die Erkundigung nach den Fortschritten eines Schülers ist. Erkundigungen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben wenig Wert, da jetzt eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.

Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer Dienstags, Donnerstags und Freitags vormittags von 11 12 Uhr zu sprechen.

Damit der Verkehr zwischen Schule und Haus nicht notleidet, bitten wir die Eltern, uns Mitteilungen zugehen zu lassen, wenn sie den Wohnort wechseln.

f) Zu Anfang jeden Jahres oder Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis nehmen wollen.

g) Durch die große Bedeutung, welche die Kenntnis der Kurzschrift im öffentlichen Leben erlangt hat, und die Bekanntgabe der hessischen Regierung, in Zukunft von den in den hessischen Staatsdienst eintretenden Personen die Kenntnis der Einheitskurz- schrift zu fordern, ist es für viele Schüler von Wichtigkeit, sich möglichst frühzeitig die Kenntnis der Einheitskurzschrift anzueignen. Gelegenheit dazu ist durch den in IIla und IIb erteilten unverbindlichen Unterricht geboten.

h) Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, und zwar schon der Sexta, in der nach dem neuen Lehrplan der französische Unter- richt beginnt. Ein späterer Eintritt ist unter allen Umständen für den betreffenden Schüler mit Schwierigkeiten verbunden.

i) Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die neue Schulordnung vom 23. April 1928. Insbesondere heben wir§ 22 hervor:Der Besuch von Gastwirtschaften und Kaffeehäusern ist den Schülern auch während der Ferien nur in Begleitung der Eltern oder deren Vertreter gestattet. Das Einkehren auf Spaziergängen außerhalb der Stadt zum Zweck mäßiger Erfrischung ist statthaft. Trinkgelage, lärmende Zusammenkünfte und Besuche von Studenten-Kneipen sind jedoch unter allen Umständen strafbar.

Denjenigen auswärtigen Schülern, die an dem einen oder den beiden Wochentagen mit Nachmittagsunterricht in einem Wirtshaus eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen wollen, wird für diese Tage auf Antrag der Besuch eines Wirtshauses zu diesem Zweck gestattet. Die Direktion verlangt jedoch von den Eltern, die für ihre Kinder von dieser Erlaubnis Gebrauch machen wollen, genaue Angaben des gewählten Gasthauses und die schriftliche Erklärung, daß sie den Wirt angewiesen haben, ihren Kindern keinerlei alkoholische Getränke zu verabreichen. Diese Maßregel muß durchgeführt werden, weil die aufmerk- same und rege Teilnahme der Schüler an dem Nachmittagsunterricht durch den Genuß solcher Getränke unmöglich gemacht wird. Wegen der schädlichen Wirkung des Alkohols