Jahrgang 
1929
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3. Geschenke.

Für die der Anstalt zugewiesenen Geschenke sagen wir unseren verbindlichsten Dank. Ganz besonders danken wir wieder der Vereinigung der Realschulfreunde in Wimpfen, die mit namhaften Beträgen da einsprang, wo staatliche oder städtische Mittel uns nicht zur Ver- fügung standen. Ebenso gebührt besonderer Dank der Kaffee-Handels-Aktiengesellschaft Bremen für die Schenkung der AnschauungstafelDer Werdegang des Kaffee Hag, dem Verlag Ullstein, Berlin, für das BildL. Z. 127 im siegreichen Kampf mit den Elementen, Studienrat Dr. Schneider für die UÜberlassung einer Mineraliensammlung, Herrn Apotheker Zimmermann für die Stiftung der AnschauungstafelNebenprodukte aus der Entstehung der Steinkohle und den pädagogischen Verlagen für das große Entgegenkommen bei der Zuweisung von Prüfungsexemplaren.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

Die zur Zeit an der Realschule gültigen Schulgeldsätze sind die folgenden:

jährlich monatlich N.M k a) Voller Satz............... 108 9 b) Ermäßigung bei gleichzeitigem Besuch der Realschule durch Geschwister beim zweiten...... auf 96 8 dritten...... 84 7 Vierten u. folgenden. 72 6

Im neuen Schuljahr muß mit der Erhöhung des Schulgelds gerechnet werden.

b) Freistellen. Trotz der wesentlichen Herabsetzung des Schulgeldes gegenüber den hessischen Sätzen können noch staatliche Freistellen vergeben werden, je nach der Zahl der Bewerber auch halbe. Die Verleihung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüch- tigen Strebens und einwandfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Ge- suche bei Beginn des Schuljahrs erneuern. Auch an Mädchen können Freistellen vergeben werden. Da der Staat bei Verleihung von Freistellen die Erwartung hegt, daß die damit beliehenen Schüler späterhin durch ersprießliche Leistungen dem Gemeinwohl von Nutzen seien, ist es Pflicht der um Freistellen einkommenden Eltern, ihre Kinder die An- stalt vollständig durchlaufen zu lassen.

Zwei weitere Freistellen sind in dankenswerter Weise, die eine durch die Kreditkasse Wimpfen, die andere durch die Handels- und Gewerbebank Heilbronn, Zweigstelle Wimpfen, zur Verfügung gestellt und werden in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen.

Außerdem können noch durch den Gemeinderat der Stadt Wimpfen einige Frei- stellen an Wimpfener Bürgersöhne vergeben werden. Bewerbungen um diese Stellen sind an die Bürgermeisterei Wimpfen zu richten.

Auch die Saline Ludwigshalle in Wimpfen vergibt jährlich eine Freistelle an ein Kind eines ihrer Arbeiter oder Angestellten.

Schließlich ist die Vereinigung der Freunde der Realschule bereit, auf Antrag bei weniger bemittelten Eltern einen Teilbetrag des Schulgeldes zu übernehmen.

c) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempel- und Schreibgebühr von je 50 Pfg. zu entrichten.