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Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, 15. April 1929. Die Aufnahmeprüfung findet am 15. April 1929 von 8: ¹⁵ an statt.
Anmeldungen haben spätestens bis zum 15. April zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein und eine vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schulbesuch sind bei der Anmeldung mitzubringen, das Austrittszeugnis ist spätestens bei Schulbeginn vorzulegen.
In die Sexta werden Kinder nach vierjährigem Besuch der Grundschule aufgenommen. Ausserdem werden im Einzelfall in Sexta aufgenommen schon nach dreijähriger Grund- schulpflicht besonders leistungsfähige Schulkinder nach Anhören des Grundschullehrers unter Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Anträge hierzu sind beim Leiter der Schule zu stellen, der das Kind angehört.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nötige Auskunft gibt.(Lehrplan für die höheren Schulen im Volksstaate Hessen, Darmstadt 1925, Staatsverlag.) Die Direktion ist zur Erteilung weiterer Auskunft gerne bereit.
Wimpfen, im Februar 1929.
Direktion der Realschule. Luley.


