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oder ihrer Vertreter gestattet. Das Einkehren auf Spaziergängen ausserhalb der Stadt zum Zweck mässiger Erfrischung ist statthaft. Trinkgelage und lärmende Zusammen- künfte sind jedoch unter allen Umständen untersagt. Ob einzelnen Schülern ausnahms- weise erlaubt werden kann, ihre Mittagsmahlzeiten in einem Wirtshaus einzunehmen, ent- scheidet der Direktor.“
Denjenigen auswärtigen Schülern, die an den ein oder zwei Wochentagen mit Nach- mittagsunterricht in einem Wirtshaus eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen wollen, ist für diese Tage der Besuch eines Wirtshauses zu diesem Zweck gestattet. Die Direktion verlangt jedoch von den Eltern, die für ihre Kinder von dieser Erlaubnis Gebrauch machen wollen, genaue Angabe des gewählten Gasthauses und die schriftliche Erklärung, dass sie den Wirt angewiesen haben, ihren Kindern keinerlei alkoholische Getränke zu verab- reichen. Diese Massregel muss durchgeführt werden, weil sonst die aufmerksame und rege Teilnanme der Schüler an dem Nachmittagsunterricht durch den Genuss solcher Getränke unmöglich gemacht wird. Wegen der schädlichen Einwirkung des Alkohols auf die Entwicklung der jugend sollten solche Getränke unbedingt von ihr ferngehalten werden. Es dürfte für die meisten Schüler übrigens ausreichen, wenn sie Essen mitbringen und dazu in der Schule ein Glas Milch trinken. Sie können gegen geringes Entgelt vor oder nach dem Vormittagsunterricht oder in der Frühstückspause Milch trinken. Die Benutzung dieser Einrichtung, namentlich durch die auswärtigen Schüler, ist dringend zu wünschen.
h) Gesuche um Urlaub sind 3 Tage vor dessen Beginn dem Klassenführer mündlich oder schriftlich zu übermitteln. Nur in nicht vorhergesehenen dringenden Fällen ist eine Schulversäumnis ohne vorherigen Urlaub gestattet; doch ist dann sofort bei Beginn der Unterrichtsversäumnis und, wenn sie länger als 2 Tage dauert, auch nach ihrer Beendigung eine Bescheinigung über den Grund des Fehlens beizubringen. Schüler zum Zweck der Hilfeleistung im Haus, im Geschäft, auf dem Feld oder bei ähnlichen Anlässen den Unter- richt versäumen zu lassen, ist unstatthaft. Derartige Versäumnisse werden rücksichtslos bestraft.
i) Taschengeld verleitet die meisten Schüler zu Verschwendungen und Unfug. Wenn das Mitnehmen von Taschengeld notwendig ist, wie dies bei auswärtigen Schülern der Fall sein kann, so empfehlen wir dringend, seine Verwendung aufs genaueste zu über- wachen.
k) Schüler, die aus der Speer-Hauberschen Stiftung Lehrbücher unentgeltlich zu entleihen wünschen, haben ihre Gesuche mündlich an Herrn Oberreallehrer Volz zu richten.
!) In allen Klassen unsrer Anstalt können auch Mädchen eintreten. Es bedarf nur eines Aufnahmegesuchs an die Direktion.
m) Pflege und Förderung des Lesebedürfnisses der Jugend ist dringend zuwünschen, doch muß sorgfältige Auswahl des Lesestoffes dafür sorgen, daß nicht ungeeignete Bücher den Kindern in die Hände kommen. Große Achtsamkeit ist hier notwendig, weil viele unnütze, ja geradezu schädliche Bücher in den Handel kommen. Gute Bücher sind die besten Freunde!
n) Die Zöglinge der Anstalt können sich gegen eine Gebühr von 3 Mark jährlich gegen Unfälle aller Art versichern, die ihnen auf dem Wege zur Schule, im Betrieb der Schule oder auf dem Weg von der Schule nach Hause zustoßen. Wir empfehlen den Eltern, hiervon Gebrauch zu machen.
0) Infolge des Zusammenbruchs unserer Währung ist der Sinn für Sparsamkeit in unserem Volke in einer Weise zurückgegangen, daß auf die Dauer daraus die größten Gefahren für das Volkswohl entstehen werden. An diesem Notstand darf nach Wieder- herstellung einer wertbeständigen Währung die Schule nicht teilnahmlos vorübergehen. Um der Jugend bequeme Gelegenheit zu geben, Geldmittel für Schulbücher, Schulausflüge, Konfirmandenkleider, Weihnachten u. s w. zu sparen, ist von der Kredit-Kasse Wimpfen am 1. November 1924 die während des Weltkriegs eingegangene Pfennigsparkasse wieder eröffnet worden. Anmeldungen der Schüler erfolgen bei dem Amtsobergehilfen Speier. Wir empfehlen dringend die Benutzung dieser Einrichtung.


