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VI. Mitteilungen an die Eltern.
a) Freistellen. Von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. je nach der Zahl von Bewerbern können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr.5 Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. Auch an Mädchen können diese Freistellen vergeben werden.—
Noch eine weitere Freistelle ist zu vergeben, die seit Ostern 1923 in dankenswerter Weise durch die Handels- und Gewerbebank Heilbronn, Filiale Wimpfen, in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen wird.
Ausserdem bewilligt der Gemeinderat der Stadt Wimpfen seit Ostern 1 920 jährlich bis zu 5 Freistellen bzw. 10 halben Freistellen an Wimpfener Bürgersöhne Bewerbungen um diese Stellen sind an die Bürgermeisterei Wimpfen zu richten.—
Auch die Saline Ludwigshalle in Wimpfen vergibt jährlich eine Freistelle an ein Kind eines ihrer Arbeiter oder Angestellten.
b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten.
c) Ferien im Schuljahr 1925/26. Osterferien 29. März bis 19. April. Pfingstferien 31. Mai— 7. Juni; Sommerferien 18. Juli— 16. August; Herbstferien 27. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien 24. Dezember— 6. fanuar; Schulschluss 28. März.
Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüssen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.
Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassen- führer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches die Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist. Anfragen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben jedoch wenig Wert, da hier eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.
Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer Dienstags, Donnerstags und Freitags vormittags von 11—12 Uhr zu sprechen.
Damit der Verkehr von Schule und Haus nicht notleidet, bitten wir die Eltern, uns Mitteilung zugehen zu lassen, wenn sie den Wohnort wechseln.
e) Zu Anfang jedes Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kennt- nis nehmen wollen.
f) Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, wenn irgend mögxglich, schon der Sexta; denn in der Quinta fällt die Gewöhnung an den neuen Unterricht und die neuen Verhältnisse noch zusammen mit dem Erlernen einer fremden Sprache(Französisch). Viele Schüler, die erst in Quinta eintreten, bleiben er- fahrungsgemäss alsbald in ihren Leistungen zurück. Der deutsche Unterricht und der Rechenunterricht in der Sexta sind Vorbereitungsunterricht für den fremdsprachlichen und mathematischen Unterricht in den folgenden Klassen, wie ihn die Volksschule nicht bieten kann und nicht bieten soll.
g) Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die Schulordnung vom 12. September 1899. Insbesondere heben wir§ 17 hervor:„Der Besuch von Wirtshäusern und ähn- lichen Lokalen ist den Schülern auch während der Ferien nur in Begleitung der Eltern


