Jahrgang 
1925
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 20. April 1925.

Die Aufnahmeprüfung findet am 20. April 1925 von 8³⁰ an statt. Anmeldungen haben vor dem 20. April zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein

und eine vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schulbesuch sind bei der An- meldung vorzulegen, das Austrittszeugnis ist spätestens am 20. April einzuliefern.

In die Sexta werden Kinder nach vierjährigem Besuch der Grundschule aufgenommen.

Zur Richtigstellung einer kürzlich in der Presse erschienenfen Notiz teilen wir mit:

Nicht jeder Schüler, der 3 Jahre die Grundschule besucht hat, aber infolge verspäteten Eintritts das gesetzliche Mindestalter besitzt(Geburt vor dem 1. Ok- tober 1915) kann auf Grund einer sorgfältigen Prüfung in die Sexta der höheren Schule aufgenommen werden. Es kann sich nur um Ausnahmefälle handeln, deren Entscheidung sich das Landesamt für das Bildungswesen jedesmal vorbehält.

Die stempelpflichtigen Gesuche(Gebühr 1,50 R.-M.) müssen die Verspätung des Eintritts in die Grundschule und den vorzeitigen UÜbergang in die höhere Schule eingehend begründen. Es ist ein Zeugnis der Grundschule und ein ärztliches Zeugnis über die körperliche Leistungsfähigkeit beizulegen.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derſenigen

Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nötige Auskunft gibt.

Wimpfen, im März 1925.

Direktion der Realschule. Sieben.