— 9,—
Erklärung, dass sie den Wirt angewiesen haben, ihren Kindern keinerlei alkoholische Getränke zu verabreichen. Diese Massregel muss durchgeführt werden, weil sonst die aufmerksame und rege Teilnanme der Schüler an dem Nachmittagsunterricht durch den Genuss solcher Getränke unmöglich gemacht wi[rd Wegen der schädlichen Einwir- kung des Alkohols auf die Entwicklung der Jugend sollten solche Getränke unbedingt von ihr ferngehalten werden. Es dürfte für die meisten Schüler übrigens ausreichen, wenn sie Essen mitbringen und dazu in der Schule ein Glas Milch trinken.
h) Gesuche um Urlaub sind 3 Tage vor dessen Beginn dem Klassenführer mündlich oder schriftlich zu übermitteln. Nur in nicht vorhergesehenen dringenden Fällen ist eine Schulversäumnis ohne vorherigen Urlaub gestattet; doch ist dann sofort bei Beginn der Unterrichtsversäumnis und, wenn sie länger als 2 Tage dauert, auch nach ihrer Beendigung eine Bescheinigung über den Grund des Fehlens beizubringen. Schüler zum Zweck der Hilfeleistung im Haus, im Geschäft, auf dem Feld oder bei ähnlichen Anlässen den Unter- richt versäumen zu lassen, ist unstatthaft. Derartige Versäumnisse werden rücksichtslos bestraft.
i) Taschengeld verleitet die meisten Schüler zu Verschwendungen und Unfug. Wenn das Mitnehmen von Taschengeld notwendig ist, wie dies bei auswärtigen Schülern der Fall sein kann, so empfehlen wir dringend, seine Verwendung aufs genaueste zu über- wachen.
k) Schüler, die aus der Speer-Hauberschen Stiftung Lehrbücher unentgeltlich zu ent- leihen wünschen, haben ihre Gesuche mündlich an Herrn Reallehrer Rü dinger zu richten.
1) In allen Klassen unsrer Anstalt können auch Mädchen eintreten. Es bedarf jedoch in jedem einzelnen Falle eines Aufnahmegesuchs an Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Gesuch ist mit 1,50 Mk. stempelpflichtig; es kann bei uns eingereicht werden.
m) Pflege und Förderung des Lesebedürfnisses der Jugend ist dringend zu wün- schen, doch muß sorgfältige Auswahl des Lesestoffes dafür sorgen, daß nicht ungeeignete Bücher den Kindern in die Hände kommen. Große Achtsamkeit ist hier notwendig, weil viele unnittze, ja geradezu schädliche Bücher in den Handel kommen. Gute Bücher sind die besten Freunde!
n) Die Zöglinge der Anstalt können sich gegen eine Gebühr von 1 Mk. jährlich gegen Unfälle aller Art versichern, die ihnen auf dem Wege zur Schule, im Betrieb der Schule oder auf dem Weg von der Schule nach Hause zustoßen. Wir empfehlen den Eltern, hiervon Gebrauch zu machen.


