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Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April, 8²⁰0 vorm.
Die Anmeldungen haben auf Anordnung Gr. Ministeriums des Innern Abteilung fün Schulangelegenheiten alljährlich im Lauf des Februar zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein und vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schul- besuch ist dabei vorzulegen. Das Austrittszeugnis der seither besuchten Anstalt ist vor Beginn des neuen Schuljahrs einzuliefern. In dem Geburtsschein muß der Rufname unter- strichen sein.
Die Aufnahmeprüfung findet am 20. April von 8²⁰ Uhr an statt.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr (dritte Schuljahr) erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September dieses Jahres das neunte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeitformen.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nõtige Auskunft gibt.
Wimpfen, im Februar 1914.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Hensing.


