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V. Mitteilungen an die Eltern.
a) Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl; von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. je nach der Zahl von Bewerbern können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. An Mädchen können diese Freistellen nicht vergeben werden.
Ausser diesen 5% Freistellen sind noch 2 weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Kinder ihrer Mitglieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.
In allen Gesuchen um Freistellen ist anzugeben, ob der Gesuchsteller Mitglied der Wimpfener Kreditkasse ist.
Der Schulgeldzuschlag für Nichthessen kommt an unserer Anstalt in Wegfall.
Nach Verfügung Grossh. Ministeriums kommen für Mädchen, die unsre Anstalt besuchen und Geschwister in höheren Knabenschulen Hessens haben, die gleichen Schul- geldermässigungen in Anwendung wie bei Knaben.
b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung für Zwecke der Bücherei.
c) Ferien im Schuljahr 1912/13: Osterferien 31. März bis 14. April; Pfingstferien 26. Mai bis 2. Juni; Sommerferien 7. Juli bis 4 August; Herbstferien 22. September bis 6. Oktober; Weihnachtsferien 22. Dezember bis 5. januar; Schulschluss 15. März 1913.
Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüssen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der Überzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.
Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassenführer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches die Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist. Anfragen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben jedoch wenig Wert, da hier eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.
Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer an Werktagen vormittags von 12—1 Uhr zu sprechen. Damit der Verkehr von Schule und Haus nicht notleidet, bitten wir die Eltern, uns Mitteilung zugehen zu lassen, wenn sie den Wohnort wechseln.
e) Zu Anfang jedes Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis nehmen wollen.—
f) Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, wenn irgend möxglich, schon der Sexta; denn in der Quinta fällt die Gewöhnung an den neuen Unterricht und die neuen Verhältnisse noch zusammen mit dem Erlernen einer fremden Sprache(Franzöõsisch), ausserdem beginnt die Realgymnasialabteilung bereits in


