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IV. Berechtigungen.
Einjähriger Besuch der IIIa befreit von der Fortbildungsschulpflicht.
2. Durch Bestehen der Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Ilb wird das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährigen Militärdienst
erworben.
Erfolgreicher Besuch der IIb berechtigt ausserdem zum Rintritt in
Ila einer hessischen Oberrealschule, bei erfolgreicher Teilnanme am Latein- unterricht auch zum Eintritt in Ila eines hessischen Realgymnasiums ohne be- sondere Aufnahmeprüfung.
Zusammenstellung der Berechtigungen.
Realgymnasium und Oberrealschule
kinjäbriger erkolg-
1 Jahr Untersekunda
Einjähr. erfolgreieher
1 Jahr Reifeprüfung. 3 Arlehon Besuch mit Besuch der Primabesuch er Obersekunda, . sog. Primareife. Ibsechlussprüfung. Untersekunda.
Jurispruden⸗z Marineverwaltungs- Einj.-freiw. Dienst Einj.-freiw. Dienst Aufnahme als Zivil- Verwaltung dienst Reichsbankdienst Intendantursubal- supernumerar im Alte Philologie Verwaltungssekre- Apothekerfach terndienst beim preussisch- hess- Neuere Philologie tariat bei den Zulassung zu den Heere. ischen Eisenbahn- Geschichte kaiserl. Werften mittleren Stellen Maschinisten und dienst.
Forstfach Zahlmeisterdienst im Finanzfach und Ingenieurprüfung
Bergfach und Intendantur- den diesen gleich- bei der kaiserl.
Mathematik sekretariat bei der artigen Stellen im u. Handelsmarine.
Naturwissenschaften Marine. Geschäftsbereich
Baufach des Staatsministe-
Maschinenfach riums, des Min. des
Elektrotechnik Innern, des Min. der
Elektrochemie Justiz u. der Ober-
Chemie mit Prüfung rechnungskammer
für den Staatsdienst Geometerprüfungl. K- Schiffsbaufach Zulassung zur Fähn-
Maschinenbaufach richs- und Seeka-
Tierheilkunde
Höherer Postdienst
Höher. Telegraphen- dienst
Erlass der Fähnrichs- prüfung
Erlass der Seeka- dettenprüfung.
Dazu treten
Heilkunde
dettenprüfung.
noch für das Realgymnasium
Zahnarzneikunde
Zulassung zur Ross- arztschule und Prüfung.


