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Mitteilungen an die Eltern.
a) Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl; von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. Je nach der Zahl von Bewerbern können auch sog. halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern.
Ausser diesen 5% Freistellen sind noch 2 weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Kinder ihrer Mitglieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.
In allen Gesuchen um Freistellen ist anzugeben, ob der Gesuchsteller Mitglied der Wimpfener Kreditkasse ist.
Der Schulgeldzuschlag für Nichthessen kommt in unserer Anstalt in Wegfall.
Nach Verfügung Gr. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, kommen für Mädchen, die unsre Anstalt besuchen und Geschwister in höhern Knaben- schulen Hessens haben, von Ostern 11. ab die gleichen Schulgeldermässigungen in An- wendung wie bei Knaben. Freistellen können an Mädchen nicht vergeben werden.
b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung für Zwecke der Bücherei.
c) Ferien im Schuljahr 1911/12: Osterferien 9. bis 23. April; Pfingstferien 3. bis 10. Juni; Sommerferien 2. bis 29. Juli; Herbstferien 24. September bis 7. Oktober; Weih- nachtsferien 24. Dezember bis 7. Januar; Schulschluss 30. März 1912.
Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktionen zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer oder den Direktor zu wenden. Wir betrachten jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Be- tätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vorbedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.
Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassenführer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches die Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist.
Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer an Werk- tagen vormittags(11— 12 Uhr) zu sprechen.
e) Zu Anfang eines jeden Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Söhne durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.
f) Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, wenn irgend möglich, schon der Sexta; denn in der Quinta fällt die Gewöhnung an den neuen Unterricht und die neuen Verhältnisse noch zusammen mit dem Erlernen einer fremden Sprache(Französisch), ausserdem beginnt die Realgymnasialabteilung bereits in der VI mit Latein. Nach den Erfahrungen der letzten Schuljahre waren wir in vielen Fällen genötigt, Schüler, die probeweise der Quinta zugeteilt waren, in die Sexta zurück- zuversetzen.


