Jahrgang 
1911
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Berechtigungen.

1. Schüler, die mindestens 1 Jahr lang der III a angehört haben, sind von der Fortbildungsschulpflicht befreit.

Wer die Klasse II b durchlaufen und die besondere Abschlussprüfung

bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum

einjährigen Militärdienst.

Der Abiturient der II b kann ohne jede weitere Aufnahmeprüfung in die Obersekunda einer hessischen Oberrealschule oder, sofern er an dem unver- bindlichen Lateinunterricht erfolgreich teilgenommen hat, in die Obersekunda

eines hessischen Realgymnasiums eintreten.

Wir fügen die

Berechtigungstabelle dieser beiden Schularten bei:

Realgymnasium und Oberrealschule

Einjänriger erlolg-

1 Jahr Untersekunda

Einjähr. erfolgreleher

1 Jahr Reifeprüfung. p., Areleher Berurh mit Besueh der Primabesuch er Obersekunda, . sog. Primareife. Absechlussprüfung. Untersekunda.

Jurisprudenz Marineverwaltungs- Einj.-freiw. Dienst Einj.-freiw. Dienst] Aufnahme als Zivil- Verwaltung dienst Reichsbankdienst, Intendantursubal- supernumerar im Alte Philologie Verwaltungssekre- Apothekerfach terndienst beim preussisch- hess- Neuere Philologie tariat bei den Zulassung zu den Heere. ischen Eisenbahn- Geschichte kaiserl. Werften mittleren Stellen Maschinisten und dienst. Forstfach Zahlmeisterdienst im Finanzfach und Ingenieurprüfung Bergfach und Intendantur- den diesen gleich- bei der kaiserl. Mathematik sekretariat beider artigen Stellen im u. Handelsmarine. Naturwissenschaften Marine. Geschäftsbereich Baufach des Staatsministe- Maschinenfach riums, des Min. des Elektrotechnik Innern, des Min. der Elektrochemie Justiz u. der Ober- Chemie mit Prüfung rechnungskammer

für den Staatsdienst Geometerprüfungl. k Schiffsbaufach Zulassung zur Fähn- Maschinenbaufach richs- und Seeka- Tierheilkunde dettenprüfung. Höherer Postdienst, Höher. Telegraphen-

dienst Erlass der Fähnrichs-

prüfung Erlass der Seeka-

dettenprüfung.

Dazu treten noch für das Realgymnasium

Heilkunde

Zahnarzneikunde

Zulassung zur Ross- arztschule und Prüfung.