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Berechtigungen.
1. Schüler, die mindestens 1 Jahr lang der III a angehört haben, sind von der Fortbildungsschulpflicht befreit.
Wer die Klasse II b durchlaufen und die besondere Abschlussprüfung
bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum
einjährigen Militärdienst.
Der Abiturient der II b kann ohne jede weitere Aufnahmeprüfung in die Obersekunda einer hessischen Oberrealschule oder, sofern er an dem unver- bindlichen Lateinunterricht erfolgreich teilgenommen hat, in die Obersekunda
eines hessischen Realgymnasiums eintreten.
Wir fügen die
Berechtigungstabelle dieser beiden Schularten bei:
Realgymnasium und Oberrealschule
Einjänriger erlolg-
1 Jahr Untersekunda
Einjähr. erfolgreleher
1 Jahr Reifeprüfung. p., Areleher Berurh mit Besueh der Primabesuch er Obersekunda, . sog. Primareife. Absechlussprüfung. Untersekunda.
Jurisprudenz Marineverwaltungs- Einj.-freiw. Dienst Einj.-freiw. Dienst] Aufnahme als Zivil- Verwaltung dienst Reichsbankdienst, Intendantursubal- supernumerar im Alte Philologie Verwaltungssekre- Apothekerfach terndienst beim preussisch- hess- Neuere Philologie tariat bei den Zulassung zu den Heere. ischen Eisenbahn- Geschichte kaiserl. Werften mittleren Stellen Maschinisten und dienst. Forstfach Zahlmeisterdienst im Finanzfach und Ingenieurprüfung Bergfach und Intendantur- den diesen gleich- bei der kaiserl. Mathematik sekretariat beider artigen Stellen im u. Handelsmarine. Naturwissenschaften Marine. Geschäftsbereich Baufach des Staatsministe- Maschinenfach riums, des Min. des Elektrotechnik Innern, des Min. der Elektrochemie Justiz u. der Ober- Chemie mit Prüfung rechnungskammer
für den Staatsdienst Geometerprüfungl. k Schiffsbaufach Zulassung zur Fähn- Maschinenbaufach richs- und Seeka- Tierheilkunde dettenprüfung. Höherer Postdienst, Höher. Telegraphen-
dienst Erlass der Fähnrichs-
prüfung Erlass der Seeka-
dettenprüfung.
Dazu treten noch für das Realgymnasium
Heilkunde
Zahnarzneikunde
Zulassung zur Ross- arztschule und Prüfung.


