g) Die Weihnachts-Zeugnisse werden, entsprechend einer Anregung Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten,. nach den Weihnechtsferien ausgegeben.
h) Ebenso wird auf Anregung der obersten Schulbehörde hin in den Osterzeugnissen die Note„5“= teilweise genügend, nicht mehr benutzt werden.
2. Lehrbücher Vergl. unter E, insbes. auch Anmerkung. 3. Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes.
Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl, von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. Je nach der Zahl von Bewerbern können auch sog. halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern.
Ausser diesen 5% Freistellen sind noch 2 weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Söhne ihrer Mitglieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.
4. Die Ausstellung von Zeugnisabschriften.
Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung zu Bibliothekzwecken. 5. Ferien im Schuljahr 1908/09.
Osterferien: 12. bis 26. April.
Pfingstferien: 7. bis 14. Mai.
Sommerferien: 5. Juli bis 2. August. Herbstferien: 27. September bis 11. Oktober. Weihnachtsferien: 20. Dezember bis 3 Januar. Schuljahrsschluss: 3. April 1909.
Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Termine bei doen an die Eisenbahndirektionen zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
6. Badegelegenheit.
Im Sommerhnalbjahr kann täglich unter Aufsicht der Schule in besonderer Badeanstalt am Neckar gebadet werden. Zur Bestreitung der Unkosten wird ein kleiner Beitrag erhoben. Ebenso wird den Schülern Gelegenheit zum Rudern unter sachkundiger Aufsicht gegeben.
7. Verkehr mit den Lehrern.
Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer oder den Direktor zu wenden. Wir betrachten jede Anfrage nur als die mit Freude zu begrüssende Betätigung der Überzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu er- füllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vorbedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erzichung.
Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch durch die Schüler dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor vorher anzusagen, nament- lich dann, wenn der Zweck des Besuches Anfragenüber die Fortschritte eines Schülers ist.
Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer vormittags zu sprechen.
8. Schriftliche Arbeiten.
Von einer Unterschrift der sog. Klassenarbeiten durch die Eltern sieht die Schule ab. Dagegen wird den Eltera zu Anfang eines jeden Halbjahres durch Mitteilung an die


