Jahrgang 
1929
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Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter besonderen Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu be- antragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblatt für Berufsberatung B 4:Der Volksschullehrer von Akademiedirektor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu beziehen durch den Verlag Trowitzsch & Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, gegen Voreinsendung von 35 Rpf.

Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1920 unmittelbar an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Beizufügen sind: 1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehr anstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reife- prüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit,

5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.

Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein ein- stimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein.

Die Bewerberinnen müssen sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeit in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, wird auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entschieden.

[X. Mitteilungen an die Eltern.

1. Anmeldungen neuer Schüler können mündlich oder schriftlich erfolgen; der Anmeldung ist beizufügen der Geburtsschein(Taufschein), der Impfschein,(bei Schülern über 12 Jjahren der Wiederimpfschein) und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, bezw. ein Zeugnis über den zuletzt genossenen Unterricht.

2. Abmeldungen müssen 8 Tage vor dem beabsichtigten Abgang schriftlich durch den Vater oder dessen gesetzlichen Stellvertreter erfolgen. Dabei ist anzugeben, welchem Berufe sich der Schüler widmen bezw. welche Lehranstalt er weiter besuchen soll. Erfolgt die Abmeldung erst nach dem letzten Schultag eines Monats, so ist das Schulgeld auch noch für den darauf folgenden Monat zu bezahlen.

3. Falls ein Schüler erkrankt, ist möglichst sofort, spätestens aber am zweiten Tage dem Klassenleiter von dem Grunde des Fehlens Mitteilung zu machen. Beim Wiedereintritt des Schülers ist diesem eine schriftliche Erklärung mitzugeben, aus der die genaue Dauer der Versäumnis ersichtlich ist. Urlaub ist stets rechtzeitig beim Ordinarius(bis zu 1 Tag) bezw. beim Direktor(für längere Zeit) zu beantragen. Urlaub im Anschluß an die Ferien wird nur vom Direktor gewährt, und nur dann, wenn nach einem äratlichen Zeugnis der Gesundheitszustand des Schülers eine wesentliche Verlängerung der Ferienzeit nötig er- scheinen läßt.