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hältlich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März 1927 an die Akademiedirektoren unmittelbar zu richten. Der Meldung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehr- anstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,
3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.
Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(vom Blatt Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeums- bildung ausweisen müssen.
Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbebalten.
gez. Becker.
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
Die Schule hat Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schulzeit die Schule nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sache der El- tern ist es, darauf zu achten, was ihre Kinder in der schulfreien Zeit treiben. Sie haben da- für zu sorgen, daß die Anorduungen der Schule von ihren Kindern befolgt werden. Erziehung zur Pünktlichkeit, zu gewissenhafter Pflichterfüllung, zu einwandfreier Führung läßt sich nur dann verwirklichen, wenn Elternhaus und Schule sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit miteinander vereinigen. Die Eltern werden daher dringend ersucht, die Lehrer der Anstalt, insbesondere die Klassenleiter, recht oft in den durch Aushang bekanntgegebenen Sprechstunden aufzusuchen und sie über die Eigenart ihrer Kinder aufzuklären, besonders über solche Wesenszüge, die im Unterricht nicht oder nur wenig in die Erscheinung treten. Es ist schon häufig vorgekommen, daß eine derartige Auskunft der Schule den Schlüssel gab zum tieferen Verständnis der Wesen- heit eines Schülers und so erst die angemessene Behandlung des Schülers ermöglichte, Beson- ders über körperliche und seelische Hemmungen eines Schülers muß die Schule genau unterrichtet werden. Falls es den Eltern nicht möglich ist, die Lehrer während der amtlichen Sprechstunden zu besuchen, kann im Einzelfalle auch eine andere Zeit zur Aussprache mit den Eltern ver- einbart werden. Eine engere Verbindung von Elternhaus und Schule wird auch dazu beitragen, daß die Schüler sich mehr und mehr über den eigentlichen Sinn der Schule und des Schulbesuches klar werden. Es ist leider so, manche Eltern und erst recht natürlich deren Kinder sind der Ansicht, daß die Schule etwas recht Lästiges sei, ein Übel, mit dem man sich irgendwie ab- finden müsse. Man habe sie nötig um der Berechtigungen willen, die sie für das spätere Fort- kommen verleihe. Die Folge dieser verkehrten Auffassung ist, daß die betreffenden Schüler es an Fleiß und würdigem Verhalten sehr oft fehlen lassen. Wer aber die Schule als das an- sieht, was sie wirklich ist, als eine Stätte ernster Bildungsarbeit, wo der Schüler sich das Rüst- zeug für Beruf und Leben erwerben, wo er zu echter Humanität erzogen werden soll, der wird es für seine Pflicht halten, treu und gewissenhaft an diesem Werke der Wesensgestaltung mit tätig zu sein. Wem die Schule in diesem Sinne Aufgabe bedeutet, dem wird sie auch Erfüllung sein. Möge das Elternhaus dies beherzigen!
Auf folgende Punkte sei besonders hingewiesen:
1. Unsere Schüler sind von der Stadt in dankenswerter Weise gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg versichert, ohne daß dadurch den Eltern irgendwelche Unkosten


