Jahrgang 
1927
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entstehen. Die Wichtigkeit dieser Versicherung ergibt sich aus der Tatsache, daß im Laufe des Schuljahres nicht weniger als 21 zum Teil schwere Unfälle vorgekommen sind. Die Eltern werden ersucht, Unfälle der oben erwähnten Art sofort dem Direktor der Anstalt zu melden.

2, Muß ein Schüler dem Unterricht wegen Krankheit fernbleiben, so ist die Schule so- fort zu benachrichtigen. Bei der Rückkehr zum Unterricht hat der Schüler eine Bescheinigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten mitzubringen, aus der Art und Dauer der Erkrankung ersichtlich sind.

3. Zum pflichtmäßigen Unterricht gehören auch die Spielstunden und Wandertage. Be- freiung vom Spielen(bei Auswärtigen!) kann nur mit Genehmigung des Provinzialschulkollegiums erfolgen, an das Gesuche durch den Direktor einzureichen sind.

4. Befreiung vom Turnen ist nur möglich mit Genehmigung des Schularztes.

5. Der Besuch von Wirtschaften ist den Schülern nur im Beisein verantwortungsbewußter Erwachsener gestattet. Das Rauchen ist den Schülern im allgemeinen untersagt. Nur die Schüler der Prima dürfen mit Erlaubnis der Eltern rauchen. Auf dem Wege zu und von der Schule ist auch ihnen das Rauchen verboten.

6. Die Eltern werden gebeten, die Konfirmation nach Möglichkeit in das Obertertiajahr zu legen, da in dieser Klasse im Stundenplan auf den Konfirmandenunterricht in angemessener Weise Rücksicht genommen wird.

7. Beteiligung an einem Tanzunterricht wird für das Unterprimajahr empfohlen. 8. Abmeldungen von Schülern sind unmittelbar an den Direktor zu richten.

Ferienordnung für das Schuljahr 1927/28.

Schluß Wiederbeginn des Unterrichts:

1. Ostern Samstag, den 9. April Dienstag, den 26. April 2. Pfingsten Freitag, den 3. Juni Dienstag, den 14. Juni 3. Sommer Freitag, den 15. Juli Dienstag, den 16. August 4. Herbst Dienstag, den 27. September Mittwoch, den 12. Oktober 5. Weihnachten Mittwoch, den 21. Dezember Donnerstag, den 5. Januar. 6. Ostern 1928 Samstag, den 31. März

Wiesbaden, im April 1927. Dr. Wallbott,

Oberstudiendirektor.