Jahrgang 
1927
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VII. Aus den Verfügungen der Behörden.

1. Ministerialerlaß vom 26. März 1926: Überspringen einer Klasse in der höheren und mittleren Schule. Springen dürfen nur besonders leistungsfähige Schüler. Die unterste Klasse der höheren Schule darf nicht übersprungen werden.

2. Ministerialerlaß vom 26. August 1926: UÜberspringen einer Klasse in der Volksschule. Auch an den Volksschulen können Kinder vorzeitig in eine höhere Klasse übergehen, wenn ein Verbleiben in der für sie an sich zuständigen Klasse ein pädagogisches Hemmnis wäre. Das Überspringen kommt nur in Betracht zu Beginn des zweiten, zum Herbst des zweiten oder zu Beginn des dritten Schuljahres.

3. Ministerialerlaß vom 18. Juni 1926: An Schulfeiertagen ist es den Schülern gestattet, die verfassungsmäßigen Reichs- und Landesfarben in der Schule zu tragen.

4. Ministerialerlaß vom 3. Juni 1926: Zulassung zu den Pädagogischen Aka- demien ohne Reifezeugnis, wenn die besondere Begabung für das Studium der Geistes- wissenschaften in der Philosophischen Fakultät nachgewiesen worden ist.

5. Ministerialerlaß vom 11. Juni 1926: Zulassung zum UÜUniversitätsstudium ohne Reifezeugnis bei hervorragender Begabung.

6. Ministerialerlaß vom 13, Juli 1926: Verfassungsfeiern in Schulen. Die Schulen, die am Verfassungstage wegen der Ferien geschlossen sind, haben an dem Tage zu flaggen, an dem die Verfassungsfeier in der Schule veranstaltet wird.

7. Ministerialerlaß vom 20. August 1926: Lobende Anerkennung der von den Schülergruppen des Vereins für das Deutschtum im Auslande geleisteten Arbeit.

8. Ministerialerlaß vom 6. Oktober 1926: Berechtigungen der Zeugnisse von preußischen höheren Lehranstalten im Reiche und in Preußen.

9. Ministerialerlaß vom 4. November 1926: Die Schüler sollen auf die Folgen von leichtsinnigen Anschlägen auf Eisenbahnzüge aufmerksam gemacht werden.

10. Ministerialerlaß vom 30. November 1926: Das Studium an österreichischen Universitäten ist dem Studium an außerpreußischen reichsdeutschen Universitäten gleichzusetzen.

11. Ministerialerlaß vom 11. Dezember 1926: Die Schulen sollen mit den Berufs- ämtern zusammenarbeiten und diesen die Lehrstellenvermittlung überlassen.

12. Ministerialerlaß vom 10. November 1926: Die Lehrer werden ersucht, der Schülerhandschrift ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

13. Ministerialerlaß vom 15. November 1926: Die Studienstiftung des Deutschen Volkes(Dresden) ermöglicht besonders begabten Abiturienten, denen die Mittel fehlen, das Studium.

14. Ministerialerlaß vom 18. Januar 1927: Beabsichtigte Eröffnung einer Päda- gogischen Akademie auf simultaner Grundlage in Frankfurt a. M. Anfang Mai 1927.

15. Ministerialerlaß vom 1. November 1926, Bekanntmachung: Am 3. Mai 1927 werden in die staatlichen Pädagogischen Akademien je 50 Studierende neu aufgenommen, und zwar in Elbing zur Ausbildung evangelischer Vollksschullehrer, in Kiel zur Ausbildung evange- lischer Volksschullehrer und Lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter ge- wissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien er-