Co
— 25—
zum Studium an den Forstakademien und zu der Zulassung zu den Prüfungen für den
Königlichen Forstverwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend),
zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst,
. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin,
zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähnrichsprüfung, zur Marineoffizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung,
zum Studium der Tierarzneikunde.
zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als
Apotheker.
Das Zeugnis der Reife des Realg. für Oberprima, perechtigt:
zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,
zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,
Zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften,
zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das
Reifezeugnis für Prima).
c) Das Zeugnis der Reife des Realg. für Unterprima bperechtigt:
9 ASo S-g
.Zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,
. zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,
.Zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschule, zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung,
. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,
. zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung,
. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung,
zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apo-
theker.
d) Das Zeugnis der Reife des Realg. u. der Realsch. für Obersekunda
10.
11.
perechtigt:
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, . zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-
schaftlichen Akademie in Poppelsdorf,
zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,
zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,
. zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,
zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,
zum Zivilsupernumerariat bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung
der indirekten Steuern), bei der Königl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,
zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen-
bahnbetriebs-Ingenieur,
. zum Besuche der Königl. Gärtnerlehranstalt zu Dahlem bei Steglitz(Nachweis von
Kenntnissen im Latein erforderlich),
zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantur-Sekretür oder Zahlmeister in der Armee,
zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
e) Das Zeugnis der Reife des Realg. u. der Realsch. für Untersekunda
perechtigt:
zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.


