Jahrgang 
1912
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3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Die Schule vermag nur dann ihre erziehliche Aufgabe zu lösen, wenn sie stets auf die Unterstützung der Eltern rechnen kann. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiss und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhaus angehalten werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, dass Zerstreuungen, wie sie das Leben und Treiben der grossen Kurstadt mit sich bringt, der Jugend möglichst fern gehalten werden, dass vielmehr durch eifrige Beteiligung an den von der Schule ge- leiteten turnerischen Spielen ein frischer Jugendsinn gepflegt wird. Inwieweit hier wohnende Eltern ihren Söhnen den Besuch öffentlicher Vorträge gestatten wollen, bleibt ihrer eigenen ernsten Verantwortung überlassen. Für die Jugend, deren sittliches Empfinden dadurch leicht verwirrt werden kann, geziemt sich am wenigsten der Besuch von Vorträgen, die nicht selten die bedenklichsten Gegenstände behandeln. Auch die Lektüre sollte vom Elternhaus sorg- fältiger überwacht werden, als es vielfach geschieht. Die Kinematographen seien der be- sonderen Aufmerksamkeit der Eltern empfohlen. Sie mögen ihren Söhnen den Besuch dieser in vielen Beziehungen bedenklichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn ihnen dies der Einblick in das jedesmalige Programm statthaft erscheinen lässt. Nach 7 Uhr abends sollte der Besuch durch Schüler überhaupt ausgeschlossen sein.

Wenn Schüler Tanzunterricht nehmen sollen, so mögen sich die Eltern zuvor mit dem Direktor ins Benehmen setzen. Die Zahl der an diesen Tanzunterricht sich anschliessenden Bälle soll sich in den richtigen Grenzen halten und dabei aller unnötige Aufwand vermieden werden. Mit Ende Februar haben sie ihren völligen Abschluss zu erreichen.

Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der Erziehungsaufgabe erwartet werden.

Der Direktor ist an allen Schultagen von 11 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis UIII) betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe an den 4 ersten Wochentagen von 121 Uhr Zimmer 16a für die Klassen IV bis VI und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außerdem befindet sich, unter Be- schränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer. Die Eltern werden gebeten, nach Möglichkeit schon Tags zuvor dem Lehrer die Absicht ihres Besuches mitzuteilen.

4. Das Realgymnasium und die Realschule.

Von Ostern 1911 besteht an der Oranienstraße 7 ein ausgebautes Reform-Real- gymnasium mit einer sechsstufigen Realschule und einer Vorschule. Diejenigen Schüler dieser sechsstufigen Realschule, denen die wissenschaftliche Reife für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zuerkannt worden ist, können ohne Aufnahmeprüfung in die Obersekunda der Oberrealschule am Zietenring eintreten. Die 3 unteren Klassen beider Anstalten werden nach demselben Lehrplan unterrichtet(sog. gemeinsamer lateinloser Unterbau).

Die Schüler der Quarta, welche zu Ostern nach Untertertia versetzt werden, haben die Wahl, ob sie in die Untertertia der Realschule oder des Reform-Realgymnasiums eintreten wollen.