Jahrgang 
1909
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9. zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähnrichsprüfung, 10. zur Marineoffizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung(für Oberrealschul- Abiturienten Zeugnisgut im Englischen und Französischen), 11. zum Studium der Tierarzneikunde. 12. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(Beschränkung der Lehrzeit auf zwei Jahre; Nachprüfung im Latein erforderlich). P) Das Zeugnis der Reife für Oberprima berechtigt: zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, . zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, .zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften, zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).

c) Das Zeugnis der Reife für Unterprima berechtigt:

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1. zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

2. zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

3. zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Teochnischen Hochschule,

4. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung(Nach- prüfung im Latein erforderlich),

5. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

6. zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung,

7. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Französischen und Eng- lischengut).

8. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apo- theker(Lehrzeit drei Jahre; Nachprüfung im Latein erforderlich),

d) Das Zeugnis der Reife für Obersekunda berechtigt:

1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,

2. zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt- schaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

3. zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

4. Zzur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

5. zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

6. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,

7. zum Zivilsupernumerariat im Königl. Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden (mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,

8. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen-

bahnbetriebs-Ingenieur, 9. zum Besuche der Königl. Gärtnerlehranstalt zu Dahlem bei Steglitz(Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich),

10. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantur-Sekretär oder Zahlmeister in der Armee,

11. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

e) Das Zeugnis der Reife für Untersekunda berechtigt:

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiß und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu

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