Jahrgang 
1909
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wachen, daß die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst ferngehalten, daß vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Inwie- weit hier wohnende Eltern ihren Söhnen den Besuch öffentlicher Vorträge gestatten wollen, bleibt ihrer eigenen ernsten Verantwortung überlassen. Für die Jugend, deren sittliches Empfinden leicht verwirrt werden kann, geziemt sich am wenigsten der Besuch von Vor- trägen, die hier in immer größerer Zahl von zum Teil unbekannten Leuten nicht selten über die bedenklichsten Gegenstände gehalten werden. Auch die Lektüre sollte vom Elternhaus sorgfältiger überwacht werden, als es vielfach geschieht. Vor allen Dingen ist zu verhüten, daß die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen, durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Tuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen. Es kann auch nicht ge- billigt werden, daß Schüler, wenn auch in noch so loser Beziehung, Mitglieder von außerhalb des Schulverbandes stehenden Vereinen, z. B. Gesang- und Turnvereinen, sind.

Je mehr die Stadt wächst, desto weniger sind die Lehrer in der Lage, die Schüler außerhalb der Schule zu überwachen; um so ernster aber wird in dieser Beziehung die Pflicht des Elternhauses. Schädlichem Müßiggang entgegenzuwirken, sind besonders die von der Schule geleiteten Bewegungsspiele im Freien geeignet. Die Eltern können ihre Sorge für die leibliche und sittliche Gesundheit ihrer Söhne auch dadurch betätigen, daß sie diese zu recht lebhafter Teilnahme an solchen Spielen anhalten.

Es liegt im eigensten Interesse ihrer Söhne, wenn die Eltern einen regen Verkehr mit der Schule unterhalten.

Der Direktor ist an allen Schultagen von 11 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis UIII) betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe an den 4 ersten Wochentagen von 121 Uhr Zimmer 16a für die Klassen IV bis VI und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Uber Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außerdem befindet sich, unter Be- schränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer.

Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.

Jeder Schüler erhält bei seinem Eintritt ein Exemplar der Schulordnung, die hiermit der steten Beachtung der Eltern empfohlen wird.

4. Das(Ref.) Realgymnasium und die Realschule.

Mit dem Reform-Realgymnasium, dessen Ausbau Ostern 1910 mit der Errichtung der Oberprima abgeschlossen sein wird, bleibt die jetzige Oberrealschule einstweilen verbunden, jedoch so, daß Ostern 1909 die Unterprima und 1910 die Oberprima an die neue Oberreal- schule am Zietenring abgezweigt wird. Ostern 1910 wird somit an der Oranienstraße 7 ein ausgebautes Reform-Realgymnasium mit einer sechsstufigen Realschule und einer Vorschule bestehen. Diejenigen Schüler dieser sechsstufigen Realschule, denen die wissen- schaftliche Reife für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zuerkannt worden ist, können ohne Aufnahmeprüfung in die Obersekunda der Oberrealschule am Zietenring eintreten.

Die Schüler der Quarta, welche zu Ostern nach Untertertia versetzt werden, haben sonach die Wahl, ob sie in die Untertertia der(Ober-)Realschule oder des Reform-Real- gymnasiums eintreten wollen.