Jahrgang 
1905
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P) Das Zeugnis der Reife für Oberprima berechtigt:

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungssekretariat bei den Kaiserl. Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle geniilgt schon das Reifezeugnis für Prima).

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c) Das Zeugnis der Reife für Unterprima berechtigt:

1. zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

2. zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

3. zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Dechnischen Hochschule,

4. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung(Nach- prüfung im Latein erforderlich),

5. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

6. zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung,

7. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Französischen und Eng- lischengut).

d) das Zeugnis der Reife für Obersekunda berechtigt:

1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,

2. zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Land-

wirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,

zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzial-

behörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen

Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,

8. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisen- bahnbetriebsingenieur,

9. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(Nachprüfung im Latein erforderlich),

10. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich),

11. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee,

12. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

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e) das Zeugnis der Reife für Untersekunda berechtigt:

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleifs und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, daſs die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst ferngehalten, dafs vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde. Vor allen Dingen ist zu verhüten, dals die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen