Jahrgang 
1905
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durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Tuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen. Es kann auch nicht gutgeheilsen werden, dafs Schüler, wenn auch in noch so loser Be- ziehung, Mitglieder von aufserhalb des Schulverbandes stehenden Vereinen, z. B. Gesang- und Turnvereinen, sind.

Durch den Erlaſs vom 29. April 1897 hat der Herr Minister die schwierige Aufgabe der Schule wie die oft verkannte ernste Pflicht des Elternhauses nachdrücklich hervorgehoben mit folgenden Worten:Wenn freilich, wie dies die vielfach ungesunden Verhältnisse nament- des groſsstädtischen Lebens leider mit sich bringen, im Elternhause seêlbst es an religiöser Gesinnung und sittlicher Zucht fehlt, wenn die Knaben von ihren Eltern früh aller Kindlich- keit entwöhnt, wenn ihnen Genüsse zugänglich gemacht und Dinge in ihrer Gegenwart be- sprochen werden, die sich günstigenfalls vielleicht für Männer, nicht aber für Kinder schicken, wenn diese vor dem verderblichen Einfluſs frivoler Prefserzeugnisse nicht behütet werden, dann ist es kein Wunder, dafs in den Köpfen unreifer Knaben und Jünglinge die Begriffe sich verwirren und der erziehliche Einflufs, den die Schule durch Lehre, Warnung und Vor- bild auszuüben berufen ist, nicht zur Geltung kommt.

Es liegt im eigensten Interesse ihrer Söhne, wenn die Eltern einen regen Verkehr mit der Schule unterhalten.

Der Direktor ist an allen Schultagen von 11 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis OIII) betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe täglich von 11 12 Uhr Zimmer 16 a für die Klassen U III bis IV und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Aufserdem befindet sich, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer.

Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.

4. Die höheren Knabenschulen der Stadt Wiesbaden.

Von Ostern 1905 an wird die jetzige Oberrealschule in ein Reform-Realgymnasium mit einer sechsstufigen Realschule umgewandelt, während gleichzeitig am Zietenring eine Ober- realschule, zunächst mit den Klassen Sexta bis Obertertia, eröffnet wird.

Das Reform-Realgymnasium hat die gleichen Lebrziele und gewährt die gleichen Be- rechtigungen wie das Realgymnasium alten Stiles.(Es sei bemerkt, daſs den Abiturienten des Realgymnasiums, gleichviel, ob Reform- oder Nichtreform-Realgymnasium, dieselben Be- rechtigungen zustehen wie den Abiturienten des humanistischen Gymnasiums, mit Ausnahme des Theologie-Studiums und des wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes).

Das Reform-Realgymnasium und das Realgymnasium alten Stiles unterscheiden sich im wesentlichen nur durch die Aufeinanderfolge der fremden Sprachen. Während in dem alten Realgymnasium mit dem Lateinischen in Sexta, dem Französischen in Quarta, dem Englischen in Unter-Tertia begonnen wird, werden die Schüler des Reform-Realgymnasiums in den drei unteren Klassen nur im Französischen als der einzigen Fremdsprache unterrichtet. Erst in Untertertia kommt das Lateinische und in Untersekunda das Englische hinzu.(Es gilt eben für die drei unteren Klassen des Reform-Realgymnasiums der Lehrplan der Oberrealschule, sodaſs beide Anstalten auf einem gemeinsamen Unterbau ruhen). In dem Lateinischen und Englischen wird trotz des späteren Beginnes, wie dies die Reifeprüfungen an allen Reform- Realgymnasien beweisen, wegen der gröſseren geistigen Reife und der vorausgegangenen