Jahrgang 
1914
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VI. Unterstützungen und Stiftungen.

I. Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde einer Anzahl würdiger und be- dürftiger Schüler gewährt.

2. Der Bestand der Oberrealschulstiftung schloß nach der vorjährigen Rech- nung mit einem Guthaben von 1160,18 ab, bestehend aus einer Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank über 1000 und einem Sparkassenguthaben von 160,18.. Die Einnahmen der Schülerkasse im vergangenen Jahre beliefen sich insgesamt auf 333,58(an Zinsen 48,76, von den Abiturienten 1913 35, von Herrn Sanitätsrat Dr. van Meenen 4o, von Herrn Oberlehrer Jäckel 20, 5 v. H. der Schülerver- sicherungsprämie 28,20, UÜberschuß der Weihnachtsfeier 114,61, ferner 30 Ge- bühren einer Prüfung für Prima, welche die Prüfungskommission der Stiftung überwies, an kleineren Einnahmen 17,01). Die Ausgaben betrugen 38,86(für Drucksachen 18, Sedanfeier 17,86, Beihilfe an zwei Schüler für einen Ausflug 3); somit ver- blieb ein Überschuß von 294,72. Hiervon wurden 293,76 dem Sparkassen-Guthaben zugeführt, sodaß dieses sich am 31. März 1914 auf 453,94 beläuft, der bare Kassen- bestand auf O0,O6. Allen, die zur Vermehrung der Stiftung beigetragen haben, sei auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen!

VII. Mitteilungen an die Eltern.

I. Zusammenwirken von Schule und Flternhaus.

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.

Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenleiter über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern erziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, besteht die Einrichtung, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern, bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprechzimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler immer imstande sein müssen, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassenleiter und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vor- herige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassenleiter in der Lage ist, sich die für eine erfolgreiche Besprechung erforderlichen Unterlagen durch Befragung der übrigen Lehrer zu verschaffen.