. zur Zulassung als Hörer an den Technischen Hochschulen und Bergakademien; . zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Land-—
wirtschaftlichen Akademic in Poppelsdorf;
. zum Besuch einer höheren Maschinenbauschule;
.zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin; .zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin;
zum Besuch der höheren Abteilung der Gärtnerlehranstalt in Dahlem bei Berlin(Er-
gänzungsprüfung in Latein für Tertia);
. zur Zulassung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen; l. zur Zulassung zur Prüfung als Turnlehrer; . zum Zivilsupernumerariat im Kgl. Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden
(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern, Zeugnis für O IJ), bei der Kgl. Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung;
. zur Zulassung als Bausupernumerar bei der allgemeinen Bauverwaltung; . zur Zulassung als bau- und maschinentechniischer Eisenbahnsekretär oOder Eisen-
bahnbetriebsingenieur;
. zur Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister im Heere; . zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine;
zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
d) Das Zougmnis für Unterprima berechtigt
zur Zulassung zur Landmesserprüfung;
zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden;
zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank;
zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;
zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung;
zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker(Er- gänzungsprüfung in Latein für O II eines Realgymnasiums).
e) Das Zeugnis für Oberprima berechtigt
zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;
zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;
zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften; zum Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn beider Marine.(Im Bedürfnisfälle genügt schon das Zeugnis für Prima);
zum Eintritt in die Offizierlaufbahn im Heere unter Erlaß der Fähnrichsprüfung.
f) Das Reitezougnis berechtigt
1.
2.
3.
zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst;
zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung;
zum Studium in der philosophischen Fakultät und zun Zulassung zu den Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker;
zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau, Wasser- und Straßen- sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.) und zur Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen;
zum Studium des Bergfaches und zur Zulassung zur Diplomprüfung für Berg-, Metall-, Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure;
zum Studium des Forstfaches und zur Zulassung zur Prüfung für den höheren Staats- dienst(Mathematik unbedingt genügend);
zur Zulassung zur Landwirtschaftslehr erprüfung;
zum Studium der Tierarzneikunde und zur Zulassung zur Prüfung als Tierarzt; zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung.(Er- gänzungsprüfung in Latein für Obersekunda eines Realgymnasiums);
zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
. zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung; . zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin.


