Jahrgang 
1914
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Wird auf diese Weise ein enger, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Zusammen- halt zwischen Schule und Haus hergestellt, so kann seine Wirkung für den Gegenstand ihrer gemeinsamen Bemühungen, für die der Schule anvertrauten Kinder, nur günstig sein.

Auch bei der Erteilung von Privatunterxricht wollen die Eltern zuvor mit dem Fachlehrer, bezw. Klassenleiter Rücksprache nehmen; auf jeden Fall ist der Schüler ver- pflichtet, seinem Klassenleiter alsbald Mitteilung zu machen, wenn er in einem Unter- richtsfach Privat- oder Nachhilfeunterricht nimunt.

2. Das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule

hat im verflossenen Jahre mehrfach zu Klagen Anlaß gegeben. Wir sind durchaus über- zeugt, daß die Schüler unserer Anstalt sich in dieser Hinsicht nicht irgendwie vor anderen hervortun; vielmehr scheint es sich hier um weit verbreitete KAußerungen eines allge- meinen Zeitgeistes zu handeln. Nichtsdestoweniger nehmen wir Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die Schule meist gar nicht in der Lage ist, sich um das Tun und Treiben ihrer Schüler außerhalb der Unterrichtszeiten zu bekümmern, zumal in einer Großstadt, und daß ihr in nicht seltenen Fällen die rechtliche Handhabe zu einem Ein- schreiten fehlt. Deshalb kann auch vernünftiger Weise da, wo es sich um Auskflüsse einer mangelhaften Erziehung haudelt, nicht in erster Linie oder gar ausschließlich die Schule verantwortlich gemacht werden; diese muß vielmehr nachdrücklich erklären, daß sie zwar innerhalb ihrer Mauern um die Aufrechterhaltung von Zucht und Sitte unablässig bemüht ist, daß sie aber die Beaufsichtigung des einzelnen Schülers außerhalb der Schule den Eltern überlassen muß. Deren Pflicht ist es, darüber zu wachen, wo und wie ihre Söhne ihre schulfreie Zeit zubringen. Die Schule ihrerseits ist gerne bereit, Hand in Hand mit den Eltern an der Erziehung der Kinder zu arbeiten, und erbittet gerade zu diesem Zweck das rückhaltlose Vertrauen der Eltern.

3. Unterbringung auswärtiger Schüler.

Eine nicht geringe Anzahl unserer Schüler, zumal in den oberen Klassen, muß des Schulbesuchs wegen leider das Elternhaus während der Schulzeit ganz oder wenigstens tagsüber entbehren. Unter diesen Umständen ist die Aufgabe der Schule außerordentlich erschwert, und alle Beteiligten, Eltern, Schüler und Schule, müssen das größte Gewicht auf einen möglichst vollwertigen Ersatz des Elternhauses und seines erziehlichen Ein flusses legen. Wir richten deshalb an die Eltern auswärtiger Schüler, die neu in die Austalt eintreten, die dringende Bitte, sich vor der Entscheidung über die Unterbringung ihres Sohnes mit uns in Verbindung zu setzen; und ebenso muß die Schule nachdrücklich daran festhalten, daß ein von einem Schüler oder seinen Eltern beabsichtigter Wohnungs- wechsel vorher dem Direktor angezeigt und von diesem genehmigt wird.

4. Der internationale Schüleraustausch

hat sich auch im verflossenen Jahre sehr günstig weiterentwickelt. Angeregt durch die Fremdsprachlichen Vorträge und z. T. mit einem Reisezuschuß ausgestattet, der alljähr- lich aus dem Reinertrag dieser Vorträge einigen Schülern oder Schülerinnen der hiesigen Schulen gewährt wird, gingen während der Sommerferien 1913 von der Oberrealschule im Austausch 3 Schüler nach Frankreich, einer nach Belgien, zwei nach England. Für den Sommer 1914 haben sich bisher 7 Schüler für Frankreich, zwei für England gemeldet.