feier 117,18 ℳ, von dem Abiturienten Knapp 10 ℳ, von dem Vater des Abiturienten Fischer 20 ℳ von einem scheidenden Lehrer der Anstalt 20 ℳ, von den Abiturienten zu Ostern 50 ℳ, von den Untersekundanern 12,50 ℳ, an kleineren Einnahmen 73,00 ℳ); dem standen Ausgaben gegenüber im Betrag von 76 ℳ(für die Sedanfeier und für gelegentliche Unterstützung von Schülern bei Ausflügen usw.), sodaß ein Uberschuß von 32422 ℳ verblieb. Von diesen wurden 320 Mark zur Vermehrung des Stiftungskapitals verzinslich angelegt, sodaß dieses am Ende des Schuljahres auf 870. ℳ angewachsen ist. Mit dem Dank an alle gütigen Geber verbinden wir die freudige Hoffnung, daß es uns bald gelingen möge, das zweite Tausend anzufangen!
VII. Mitteilungen an. die Eltern.
1. Zusammenwirken von Schule und Elternhaus.
Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.
Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenleiter über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern er- ziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, besteht die Einrichtung, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten, von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprechzimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler immer imstande sein müssen, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassen- leiter und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vorherige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassen- leiter in der Lage ist, sich die für eine erfolgreiche Besprechung erforderlichen Unter- lagen durch Befragung der übrigen Lehrer zu verschaffen.
Wird auf diese Weise ein enger, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Zusammen- halt zwischen Schule und Haus hergestellt, so kann seine Wirkung für den Gegenstand ihrer gemeinsamen Bemühungen, für die der Schule anvertrauten Kinder, nur günstig sein.
Auch bei der Erteilung von Privatunterricht wollen die Eltern zuvor mit dem Fachlehrer bezw. Klassenleiter Rücksprache nehmen; auf jeden Fall ist der Schüler ver- pflichtet, seinem Klassenleiter alsbald Mitteilung zu machen, wenn er in einem Unter- richtsfach Privat- oder Nachhilfeunterricht nimmt.


