— 29—
2. Die Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schule
fällt ausschließlich den Eltern bezw. deren Stellvertretern zu. In einer Großstadt wie Wiesbaden muß es die Schule ausdrücklich ablehnen, das private PDun und Treiben der Schüler zu überwachen. Manche Dinge, wie das Rauchen auf der Straße, der Besuch beliebiger Wirtshäuser ohne Begleitung der Eltern, der Besuch solcher Schaustellungen, die keinen rein künstlerischen Zweck verfolgen u. ä., verbieten sich schon von selbst durch die Eigenschaft als Schüler; darüber hinaus aber hat die Schule keinerlei Verpflichtung, sich um den einzelnen Schüler zu kümmern. Es ist vielmehr Sache der Eltern, darüber zu wachen, daß ihre Kinder abends rechtzeitig zu Bett gehen, daß sie auständigen, passenden Umgang haben und sich überhaupt in ihrer freien Zeit nützlich und gut be- schäftigen. Jede Mitteilung über eine drohende Gefahr in dieser Richtung wird der Schule willkommen sein, wie diese auch ihrerseits sofort die Eltern verständigen wird, sobald die allgemeine Haltung eines Schülers in der Klasse, seine geringeren Leistungen und seine zunehmende Unaufmerksamkeit anzeigen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist.
In dieser Hinsicht ist es angezeigt, auf zweierlei warnend hinzuweisen: auf die Tanzstunde und die Kinematographentheater. Die Tanzkunst ist für einen jungen Mann etwas so Nützliches und Notwendiges, daß sie jeder lernen sollte; etwas ganz anderes aber ist es, wenn die Beschäftigung mit der Tanzstunde und allem, was damit verbunden ist, die Aufmerksamkeit der Schüler, namentlich in den wichtigen oberen Klassen und gegen Ende des Schuljahres, so völlig in Anspruch nimmt, daß darunter die ernste Arbeit leidet. Hier ist es Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, daß das rechte Maß gewahrt wird.
Noch viel mehr gilt diese Warnung für die Schüler der mittleren und unteren Klassen gegenüber den Kinematographentheatern. An und für sich können ihre Darbietungen sehr lehrreich und anregend wirken; aber ebenso klar ist, daß mancherlei Bedenken und sogar Gefahren damit verbunden sind. Schon die übertriebene Vorliebe für den Besuch solcher Schaustellungen, selbst wenn sie gut und belehrend sind, kann zur Leidenschaft werden, die alles andere vergessen läßt, und das anhaltende Betrachten der flimmernden Bilder muß auf Augen und Nerven schädigend wirken. Viel bedenklicher aber noch ist der Besuch minderwertiger Theater dieser Art, die jetzt überall wie Pilze aus dem Boden schießen und durch billigste Preise und sensationelle Darbietungen es gerade auf die Jugend abgesehen haben. Hier liegt, von den gesundheitlichen Gefahren ganz ab- gesehen, dieselbe Gefahr einer sittlichen Schädigung nahe wie bei der Schund- und Schmutzliteratur, die sich immer noch breit macht, und darum gilt es auch hier für die Eltern, im Verein mit der Schule die Augen offen zu halten!
3. Unterbringung auswärtiger Schüler.
Eine nicht geringe Anzahl unserer Schüler, zumal in den oberen Klassen, muß des Schulbesuchs wegen leider das Elternhaus während der Schulzeit ganz oder wenigstens tagsüber entbehren. Unter diesen Umständen ist die Aufgabe der Schule außerordentlich erschwert, und alle Beteiligten, Eltern, Schüler und Schule, müssen das größte Gewicht auf einen möglichst vollwertigen Ersatz des Elternhauses und seines erziehlichen Einflusses legen. Wir richten deshalb an die Eltern auswärtiger Schüler, die neu in die Anstalt eintreten, die dringende Bitte, sich vor der Entscheidung über die


