14.
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zur Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister im Heere;
15. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine: 16. zur Marine-Ingenieurlaufbahn. d) Das Zeugnis für Unterprima berechtigt:
1. zur Zulassung zur Landmesserprüfung;
2. zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden; 3. zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank;
4. 5 6
zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;
5. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung; 5. zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker.(Er-
gänzungsprüfung in Latein für O II eines Realgymnasiums).
e) Das Zeugnis für Oberprima berechtigt:
5.
zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;
zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;
zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften;
zum Eintritt in die zahlmeisterlaufbalm bei der Marine.(Im Bedirrfnisfalle genügt schon das Zeugnis für Prima).
zum Eintritt in die Offizierlaufbahn im Heere unter Erlaß der Fähnrichsprüfung;
f) Das Reifezeugnis berechtigt:
1.
2. 3.
4.
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I.
zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst;
zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung;
zum Studium in der philosophischen Fakultät und zur Zulassung zu den Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker:
zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau, Wasser- und Straßen- sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.) und zur Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen;
zum Studium des Bergfaches und zur Zulassung zur Diplomprüfung für Berg-, Metall-, Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure;
zum Studium des Forstfaches und zur Zulassung zur Prüfung für den höheren Staats- dienst(Mathematik unbedingt geniigend);
zur Zulassung zur Landwirtschaftslehrerprüfung,
zum Studium der Tierarzneikunde und zur Zulassung zur Prüfung als Tierarzt;
zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung.(Er- gänzungsprüfung in Latein für Obersekunda eines Realgymnasiums);
zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;
zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung;
zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin.
VI. Unterstützungen und Stiftungen.
Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde einer Anzahl würdiger und be-
dürftiger Schüler gewährt.
2. Die bei der Weihnachtsfeier 19010 gegründete Oberrealschulstiftung trat mit einem Bestand von 550 ℳ in das neue Schuljahr ein. Die Schülerkasse, aus deren dauernden Überschüssen die Stiftung sich vermehrt, nahm in diesem Jahre im ganzen 400,22 ℳ ein(an Zinsen 17,20 ℳ, UÜberweisung vou 5 v. H. der Schüler- versicherungsprämie mit 20,48 ℳ, für 2 Vorträge 50,77 ℳ, Überschuß der Weihnachts-
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