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leiter und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vorherige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassen- leiter in der Lage ist, sich die für eine erfolgreiche Besprechung erforderlichen Unter- lagen durch Befragung der übrigen Lehrer zu verschaffen.
Wird auf diese Weise ein enger, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Zusammen- halt zwischen Schule und Haus hergestellt, so kann seine Wirkung für den Gegenstand ihrer gemeinsamen Bemühungen, für die der Schule auvertrauten Kinder, nur günstig sein.
Demselben Zwecke dient auch die monatliche Unterschrift der Hefte durch die Eltern; wir bitten letztere, uns in der Erreichung des mit dieser Einrichtung verbundenen Zweckes dadurch zu unterstützen, daß sie selbst am Anfang jedes Monats ihre Söhne zur Vorlegung der Hefte auffordern und genaue Einsicht in diese nehmen. Die Unter- schrift soll, von notwendigen Ausnahmen abgesehen, von dem Vater vollzogen werden.
Auch bei der Erteilung von Privatunterricht wollen die Eltern zuvor mit dem Fachlehrer bezw. Klassenleiter Rücksprache nehmen; auf jeden Fall ist der Schüler ver- pflichtet, seinem Klassenleiter alsbald Mitteilung zu machen, wenn er in einem Unter- richtsfach Privat- oder Nachhilfeunterricht nimmt.
2. Die Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schule
fällt ausschließlich den Eltern bezw. deren Stellvertretern zu. In einer Großstadt wie Wiesbaden muß es die Schule ausdrücklich ablehnen, das private Tun und Treiben der Schüler zu überwachen. Manche Dinge, wie das Rauchen auf der Straße, der Besuch beliebiger Wirtshäuser ohne Begleitung der Eltern, der Besuch solcher Schaustellungen, die keinen rein künstlerischen Zweck verfolgen u. ä., verbieten sich schon von selbst durch die Eigenschaft als Schüler; darüber hinaus aber hat die Schule keinerlei Verpflichtung, sich um den einzelnen Schüler zu kümmern. Es ist vielmehr Sache der Eltern, darüber zu wachen, daß ihre Kinder abends rechtzeitig zu Bett gehen, daß sie auständigen, passenden Umgang haben und sich überhaupt in ihrer freien Zeit nützlich und gut be- schäftigen. Jede Mitteilung über eine drohende Gefahr in dieser Richtung wird der Schule willkommen sein, wie diese auch ihrerseits sofort die Eltern verständigen wird, sobald die allgemeine Haltung eines Schülers in der Klasse, seine geringeren Leistungen und seine zunehmende Unaufmerksamkeit anzeigen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist.
In dieser Hinsicht ist es angezeigt, auf zweierlei warnend hinzuweisen: auf die Tanzstunde und die Kinematographentheater. Die Tanzkunst ist für einen jungen Mann etwas so Nützliches und Notwendiges, daß sie jeder lernen sollte; etwas ganz anderes aber ist es, wenn die Beschäftigung mit der Tanzstunde und allem, was damit verbunden ist, die Aufmerksamkeit der Schüler, namentlich in den wichtigen oberen Klassen und gegen Ende des Schuljahres, so völlig in Anspruch nimmt, daß darunter die ernste Arbeit leidet. Hier ist es Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, daß das rechte Maß gewahrt wird.
Noch viel mehr gilt diese Warnung für die Schüler der mittleren und unteren Klassen gegenüber den Kinematographentheatern. An und für sich können ihre Darbietungen sehr lehrreich und anregend wirken; aber ebenso klar ist, daß mancherlei Bedenken und sogar Gefahren damit verbunden sind. Schon die übertriebene Vorliebe für den Besuch solcher Schaustellungen, selbst wenn sie gut und belehrend sind, kann zur Leidenschaft
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