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VI. Unterstützungen und Stiftungen.
I. Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde einer Anzahl würdiger und be- dürftiger Schüler gewährt.
2. Die Schülerkasse hat sich auch im vergangenen Jahre wieder als eine segens- reiche Einrichtung bewährt, die mehrfach solche Kosten auf sich nehmen konnte, für deren Bestreitung es sonst an Mitteln gefehlt hätte, z. B. für die Preise beim Wetturnen, für die Kosten der Sedanfeier, der Weihnachtsfeier u. a. Trotzdem gelang es, sie all- mählich, wenn auch in recht bescheidenem Maße, zu vermehren; und als nun der Vater eines von der Schule abgegangenen Schülers der Kasse 200 ℳ zuwies, beschloß der Direktor unter Zustimmung des Lehrerkollegiums, den Grundstock für eine Oberreal-— schulstiftung zu legen, deren Erträgnisse späterhin zur Förderung würdiger ehe- maliger Schüler der Anstalt verwandt werden sollen. In dankenswerter Weise überwiesen die scheidenden Abiturienten dieses Jahres der Kasse die Summe von 80 ℳ, Herr Bender in Dotzheim 20 ℳ; so sind bis jetzt im ganzen 550 ℳ verzinslich angelegt, und wenn es auch noch einige Jahre dauern wird, ehe wir daran denken können, ein bescheidenes Stipendium aus den Zinsen zu schaffen, so hegen wir doch die feste Zu— versicht, daß mit der wachsenden Zahl der Schüler, namentlich derjenigen, die nach Erreichung ihres Zieles, sei es des Einjährigen, sei es der Reifeprüfung die Schule ver- lassen, auch die Stiftung wachsen wird, die wir hiermit denjenigen Eltern unserer Schüler, die der Freude über den Erfolg ihrer Söhne gerne einen würdigen Ausdruck verleihen möchten, auf das wärmste zur Beachtung empfehlen.
VII. Mitteilungen an die Eltern.
I. Zusammenwirken von Schule und Elternhaus.
Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.
Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenleiter über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern er- ziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, besteht die Einrichtung, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten, von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprechzimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler immer imstande sein müssen, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassen-


