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wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern er- ziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, hat die Behörde seit einigen Jahren angeordnet, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten die Eltern eindringlich, von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprech-— zimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler verpflichtet sind, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassen- lehrer und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vorherige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassen- lehrer in der Lage ist, sich die für eine erfolgreiche Besprechung erforderlichen Unter- lagen durch Befragung der übrigen Lehrer zu verschaffen.
Wird auf diese Weise ein enger, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Zusammen- halt zwischen Schule und Haus hergestéllt, so kann seine Wirkung für den Gegenstand ihrer gemeinsamen Bemühungen, für die der Schule anvertrauten Kinder, nur die beste sein.
Demselben Zwecke dient auch die monatliche Unterschrift der Hefte durch die Eltern; wir bitten letztere, uns in der Erreichung des mit dieser Einrichtung verbundenen Zweckes dadurch zu unterstützen, daß sie selbst am Anfang jedes Monats ihre Söhne zur Vorlegung der Hefte auffordern und genaue Einsicht in diese nehmen. Die Unter- schrift soll, von notwendigen Ausnahmen abgesehen, von dem Vater vollzogen werden.
Auch bei der Erteilung von Privatunterricht wollen die Eltern zuvor mit dem Fachlehrer bezw. Klassenlehrer Rücksprache nehmen; auf jeden Fall ist der Schüler ver- pflichtet, seinem Klassenlehrer alsbald Mitteilung zu machen, wenn er in einem Unter- richtsfach Privat- oder Nachhilfeunterricht nimmt.
2. Die Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schule fällt ausschließlich den Eltern bezw. deren Stellvertretern zu. In einer Großstadt wie Wiesbaden muß es die Schule ausdrücklich ablehnen, das private Tun und Treiben der Schüler zu überwachen. Manche Dinge, wie das Rauchen auf der Straße, der Besuch beliebiger Wirtshäuser ohne Begleitung der Eltern, der Besuch solcher Schaustellungen, die keinen rein künstlerischen Zweck verfolgen u. ä., verbieten sich schon von selbst durch die Eigenschaft als Schüler; darüber hinaus aber hat die Schule keinerlei Verpflichtung, sich um den einzelnen Schüler zu kümmern. Es ist vielmehr Sache der Eltern, darüber zu wachen, daß ihre Kinder abends rechtzeitig zu Bett gehen, daß sie anständigen, passenden Umgang haben und sich überhaupt in ihrer freien Zeit nützlich und gut be- schäftigen. Jede Mitteilung über eine drohende Gefahr in dieser Richtung wird der Schule willkommen sein, wie diese auch ihrerseits sofort die Eltern verständigen wird, sobald die allgemeine Haltung eines Schülers in der Klasse, seine geringeren Leistungen und seine zunehmende Unaufmerksamkeit anzeigen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist.
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