Jahrgang 
1910
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14. 15.

16.

zur Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister im Heere; zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine: zur Marine-Ingenieurlaufbahn

d) Das Zeugnis für Unterprima berechtigt:

zur Zulassung zur Landmesserprüfung;

zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden;

zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank;

zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Englisch und Französisch gut);

zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker.(Er- gänzungsprüfung in Latein für O II eines Realgymnasiums).

e) Das Zeugnis für Oberprima berechtigt:

. zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;

zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat;

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften;

zum Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine.(Im Bedürfnisfalle genigt schon das Zeugnis für Prima).

f) Das Reifezeugnis berechtigt:

1.

zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst;

zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung;

zum Studium in der philosophischen Fakultät und zur Zulassung zu den Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker:

zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau, Wasser- und Straßen- sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.) und zur Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen;

zum Studium des Bergfaches und zur Zulassung zur Diplomprüfung für Berg-, Metall-, Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure;

zum Studium des Forstfaches und zur Zulassung zur Prüfung für den höheren Staats- dienst(Mathematik unbedingt genügend);

zur Zulassung zur Landwirtschaftslehrerprüfung;

zum Studium der Tierarzneikunde und zur Zulassung zur Prüfung als Tierarzt;

. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung.(Er-

gänzungsprüfung in Latein für Obersekunda eines Realgymnasiums);

zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;

zum Eintritt in die Offizierlaufbahn im Heere unter Erlaß der Fähnrichsprüfung;

zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung (Englisch und Französisch gut);

3. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

1. Zusammenwirken von Schule und Elternhaus.

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.

Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenlehrer über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet