Jahrgang 
1909
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Austritt aus der Schule keine Verwendung mehr für ihre Schulbücher haben, bitten wir herzlich, uns gut erhaltene, unoch brauchbare Exemplare der Schulbücher zu über- lassen, damit wir durch deren Zuweisung an ärmere Schüler diesen den Schulbesuch er- leichtern können. Die Gründung einer solchen Hilfsbücherei, zu der schon ein bescheidener Anfang gemacht ist, erscheint uns ebenso notwendig wie leicht, und so hoffen wir, daß es nur dieser Anregung bedarf, um eine solche Einrichtung dauernd ins Leben zu rufen.

VIII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Zusammenwirken von Schule und Elternhaus.

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.

Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenlehrer über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern er- ziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, hat die Behörde seit einigen Jahren angeordnet, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern, bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten die Eltern eindringlich, von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprech- zimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler verpflichtet sind, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassen- lehrer und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vorherige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassen- lehrer in der Lage ist, sich die für eine erfolgreiche Besprechung erforderlichen Unter- lagen durch Befragung der übrigen Lehrer zu verschaffen.

Wird auf diese Weise ein enger, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Zusammen- halt zwischen Schule und Haus hergestellt, so kann seine Wirkung für den Gegenstand ihrer gemeinsamen Bemühungen, für die der Schule anvertrauten Kinder, nur die beste sein.

Demselben Zwecke dient auch die monatliche Unterschrift der Hefte durch die Eltern; wir bitten letztere, uns in der Erreichung des mit dieser Einrichtung verbundenen Zweckes dadurch zu unterstützen, daß sie selbst am Anfang jedes Monats ihre Söhne zur Vorlegung der Hefte auffordern und genaue Einsicht in diese nehmen. Die Unter- schrift soll, von notwendigen Ausnahmen abgesehen, von dem Vater vollzogen werden.

Auch bei der Erteilung von Privatunterricht wollen die Eltern zuvor mit dem Fachlehrer, bezw. Klassenlehrer Rücksprache nehmen; auf jeden Fall ist der Schüler ver-