Jahrgang 
1909
Einzelbild herunterladen

19

Die Gesamtzahl der Schüler war durch die ungewöhnlich starke Neuaufnahme nicht weniger als 147 Schüler zu Beginn des Schuljahres auf 483 gewachsen.

Einige nicht unwesentliche Neuerungen traten mit dem neuen Schuljahre in Kraft:

I. Der für die Oberklassen eingerichtete wahlfreie lateinische Nebenunter- richt wurde mit 12 Schülern der O II eröffnet. Auf Bedeutung und Zweck dieses Unterrichts, über welchen vielfach falsche Vorstellungen verbreitet sind, sei hier mit kurzen Worten hingewiesen: Nachdem durch den Kaiserlichen Erlaß vom 26. November 1900 die grundsätzliche Gleichwertigkeit aller drei höheren Schularten Gymnasium, Real- gymnasium und Oberrealschule ausgesprochen und damit der Anspruch der Oberreal- schule, nicht mehr eine bloße Fachschulbildung, sondern eine allgemeine Vorbildung für alle Berufszweige des Lebens zu geben, anerkannt war, galt es, diese Gleichwertigkeit in der Theorie zu einer Gleichwertigkeit in der Praxis umzugestalten. Rascher, als man damals annehmen konnte, hat sich dieser UÜbergang vollzogen, sodaß heute schon in fast allen deutschen Staaten die Abiturienten der Oberrealschule im wesentlichen dieselben Rechte besitzen wie die der beiden anderen Schularten. Der wichtigste Schritt auf diesem Wege war unstreitig die Zuerkennung des Rechts zum Studium der Medizin und der Rechts- wissenschaft. Da aber gerade in diesen beiden Fächern eine gewisse Summe lateinischer Kenntnisse bei der Ablegung der ersten Staatsprüfung verlangt wird, so muß der Oberreal- schüler Gelegenheit haben, sich diese Kenntnisse zu erwerben. Das kann nun auf zweierlei Weise geschehen: entweder an der Universität durch besondere für diesen Zweck einge- richtete Kurse oder schon auf der Oberrealschule durch den sogenannten lateinischen Nebenunterricht., Diesen Unterricht, der in den drei Oberklassen als wahlfreies Fach in zwei Wochenstunden erteilt wird, haben die meisten Oberrealschulen schon eingerichtet, und wegen seiner praktischen Bedeutung für eine Anzahl unserer Schüler beantragte auch das Kuratorium unserer Anstalt seine Einführung, die vom Herrn Minister ge- nehmigt wurde. Die praktische Bedeutung beruht eben darin, daß die vom Direktor der Anstalt ohne besondere Prüfung, nur auf Grund des Urteils des Fachlehrers aus- gestellte Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des lateinischen Nebenunterrichts das Reifezeugnis des betreffenden Schülers derart ergänzt, daß es in jeder Hinsicht dem eines Realgymnasiums gleich erachtet wird; der Betreffende kann dann z. B. Medizin oder Jurisprudenz studieren, ohne irgend welchen Einschränkungen bei dem Studium oder bei der Prüfung unterworfen zu sein. Es muß also betont werden, daß dieser lateinische Nebenunterricht ausschließlich praktische Zwecke verfolgt; er ist mit nichten etwa das stille Eingeständnis der Tatsache, daß es ohne Latein nun einmal nicht gehe, denn dann müßten ja alle Schüler das Verlangen danach tragen. Im Gegenteil, dieser Unterricht soll nur so lange bestehen, als er notwendig ist, d. h., solange jene Ein- schränkungen für die Abiturienten der Oberrealschule noch bestehen. Fallen diese weg, dann wird auch er alsbald verschwinden. Besondere Kosten erwachsen den Teilnehmern daran nicht.

2. Anstelle des bisher dreistimmigen Gesangchors konnte nunmehr, da die bis Unter prima ausgebildeten Oberklassen ausreichendes Material an tiefen Stimmen boten, ein vier stimmiger Chor gebildet werden, der es durch fleißiges Üben unter der Leitung des Gelanglehrers Herrn Würges dahin brachte, daß er bei der Sedanfeier zum erstenmale öffentlich mitwirken konnte und mit Ehren bestand.

3. Erfreuliche Fortschritte machte die Pflege der Leibesübungen. Da die räumlichen Verhältnisse des Schulhofes seine Benutzung für Purnspiele leider nicht ge-

3